Rückrechnung - nachträgliche Prämienzahlung

  • Hallo liebes Forum,


    folgender Sachverhalt:


    Ich habe zum 01.01.11 den Arbeitgeber gewechselt. Mit Unternehmensaustritt habe ich auch den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2010 erhalten.
    Im März 2011 habe ich nun von meinem alten Arbeitgeber nachträglich eine Prämienzahlung (variabler Gehaltsbestandteil) für 2010 bekommen.


    Auf dem Ausdruck der elektronischen Lohnbescheinigung 2010 stehen Bruttoarbeitslohn + Abgaben OHNE Prämiensumme. Auf der (aktualisierten) Meldebescheinigung zur Sozialversicherung 2010 steht der Bruttoarbeitslohn MIT Prämiensumme.
    Die Abrechnung der Prämie läuft über eine Rückrechnung auf Dez 2010. Abrechnungsmonat ist März 2011. Ich habe also im März Steuern etc. für die Prämie bezahlt.


    Frage:
    Welchen Betrag gebe ich nun in meiner Lohnsteuererklärung 2010 an? Mit oder ohne Prämie?
    Ich gehe davon aus, dass ich die Prämie erst in der Lst-Erklärung 2011 angeben muss. Korrekt?
    Aber warum ist dann der Prämienbetrag bei der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung enthalten?


    Vielen Dank für Eure Hilfe.


    ellybaer

    • Offizieller Beitrag

    Für die Einkommensteuererklärung gilt das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG.


    Sozialversicherungsrechtlich habe ich keine Ahnung.


    Was sagt denn Dein ehemaliger Arbeitgeber? Du müsstest dann ja auch schon eine Lohnsteuerbescheinigung für 2011 erhalten haben.

  • Hallo ellybaer,


    im Gegensatz zum Steuerrecht, wo wie miwe4 schon schrieb, das Zuflussprinzip gilt, ist im Sozialversicherungsrecht das Zuordnungsjahr maßgeblich.


    Steuerlich zählt die Prämie also zu 2011 (da im März 2011 gezahlt), bezüglich der Sozialversicherung zu 2010 (da Rückrechnung für Dezember 2010). Ich kann derzeit zwar nicht sagen, in welchem SGB die sozialversicherungsrechtlichen Grundlagen dazu stehen, hatte aber selber einmal ein analoges Problem und musste diese Ungleichbehandlung akzeptieren.


    Viele Grüße
    Rautka