Fehler bei der Prüfung

  • Hallo,


    In meiner Steuererklärung sind die Daten beider Ehepartner erfasst, als Art wurde "Besondere Veranlagung" gewählt.
    Bei der Prüfung der Eingaben erhalte ich jetzt folgende Fehlermeldung:


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    Elster Meldungen für Peter (meine Wenigkeit:)


    Ehefrau: Vorname (Peter) (??? - da müßte doch ein anderer Name stehen)
    Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, auf der Anlage V wurden jedoch Eintragungen zu den Einkünften der Ehefrau getätigt.
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    Klicke ich jetzt auf den Button bearbeiten, lande ich bei der korrekten Daten meiner Frau.


    Wie komme ich jetzt weiter? Elster und Wiso sind auf dem aktuellen Stand.

    • Offizieller Beitrag

    Die Meldung sagt doch alles. Einkünfte V+V gehören dann nicht hinein, weil eine besondere Veranlagung für das Jahr der Eheschließung wie eine Einzelveranlagung durchzuführen ist.


    Es kann übrigens sogar sein, dass das Finanzamt eine gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte für das eine Jahr durchführt und ggf. eine entsprechende Erklärung anfordert.


    Richtiger Weise müssten die Einkünfte V+V zu 1/2 Anteil sogar als "Mitteilungseinkünfte", Einkunftsanteile aus einer gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte, erklärt werden.

  • Okay, heisst also wieder eine extra Feststellungserklärung machen. Ich dachte ich komme da dieses Jahr drum herum - bin halt kein Steuerprofi. Ein Hinweis seitens Wiso wäre auch nicht schlecht gewesen.


    Danke, ich wäre da selbst nie drauf gekommen :)

    • Offizieller Beitrag

    Ein Hinweis seitens Wiso wäre auch nicht schlecht gewesen.

    Wie denn? Das Programm macht ja im Prinzip nur das, was Du ihm sagst. Und dann noch AO-Rechtliche (AO = Abgabenordnung) Verknüpfungen hinsichtlich Erklärungspflicht/-erfordernis wäre m.E. etwas viel verlangt. Wobei sich da in den Tiefen des Programms ein entsprechender Hinweis versteckt, nur vielleicht anders formuliert. Aber da ich auch nur User bin, habe ich mich diesbezüglich noch nicht auf die Suche gemacht.


    Da Du ja die Grundkenntnisse Feststellungserklärung bei Gemeinschaftseigentum nicht Verheirateter hast, hättest Du nur durch die Ableitung "besondere Veranlagung im Jahr der Eheschließung = ( 2 x ) Einzelveranlagung" darauf kommen können. Einzelveranlagung ESt = Einzelveranlagung ESt; sprich: nichts ändert sich für dieses Jahr gegenüber den Jahren als nicht Verheirateter.