Bei 2 Tätigkeiten LSt.kl 1 und LSt.Kl 6 - Fehler in Berechnung WARUM?

  • Hallo,


    ich habe mich das 1. Mal relativ erfolgreich durch die Software gehangelt, ein Problem am Ende bleibt.
    Und zwar müsste ich fälschlicherweise ca 400 Euro nachzahlen. Die "Übeltäterposition" habe ich auch schon ausfindig gemacht. Es ist wie folgt:


    1.) Ich arbeite 135 Tage auf Lohnsteuer (Klasse 1) bei Arbeitgeber 1 Jahresbrutto: ca. 23.000,-
    2.) Ich arbeite 54 Tage auf Lohnsteuer (Klasse 6) bei Arbeitgeber 2 Jahresbrutto: ca 5500,-



    Für Arbeitgeber 2 habe ich 3 Steuerbescheinigungen für 3 Zeiträume (1.1.-12.1, 1.3.-31.10., 1.12.-23.12.)
    Für Arbeitgeber 1 nur eine Steuerbescheinung vom 1.1.-31.12..


    Lösche ich nun die 3 Steuerbescheinigungen von Arbeitgbeber 2 testweise aus der Steuererkärung ergibt sich eine Erstattung von 400 Euro :)


    Lasse ich sie drin, muss ich ca. 400 Eiuro nachzahlen! Ich habe schon testweise alle 3 Steuerbescheinigugen von Arbeitgeber 2 in eine zusammengefasst (also Jahresbrutto vom 1.1.-31.12) - mit dem selben Ergebnis.


    Kann mir das einer erklären? Ich bin der festen Überzeugung, dass ich da irgendwas übersehen habe einzutragen. Dass ich 400 Euro nachzahlen soll, kann defintiv nicht hinhauen, da ich für beide Tätigkeiten volle Lohnsteuer etc. gezahlt habe. Über jeden Tipp/Rat bin ich dankbar.

    • Offizieller Beitrag

    Dass ich 400 Euro nachzahlen soll, kann defintiv nicht hinhauen, da ich für beide Tätigkeiten volle Lohnsteuer etc. gezahlt habe.

    Was verstehst Du unter "voller" Lohnsteuer.
    Wenn Du alles richtig eingetragen hast, wird das schon stimmen. Die Lohnsteuer ist ja nicht irgendein fester Prozentsatz, sondern steigt in Abhängigkeit vom Gesamteinkommen.
    Du solltest also prüfen, ob Du z.B. noch Werbungskosten oder andere Beträge geltend machen kannst.

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin der festen Überzeugung, dass ich da irgendwas übersehen habe einzutragen. Dass ich 400 Euro nachzahlen soll, kann defintiv nicht hinhauen, da ich für beide Tätigkeiten volle Lohnsteuer etc. gezahlt habe.

    Da wäre ich mir nicht so sicher.


    Das kann durch den progressiven Einkommensteuertarif (steigender individueller Steuersatz, je höher das Einkommen liegt) durch aus stimmen. Nicht umsonst sieht das Gesetz für diesen Fall (Steuerklasse 1 und 6 nebeneinander) eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung vor.

  • Hallo,


    erstnal danke für die Antworten!


    Mit "voller Lohnsteuer" meine ich, dass ich schon einen ordentlichen Batzen Lohnsteuer gezahlt habe. Das Programm sagt mir sogar, dass ich bei allen 4 Steuerbescheinigungen ZUV IELLohnsteuer entrichtet habe (was bei den 3 Lohnsteuerbescheinigungen von Arbeitgeber 2 defintiv der Fall ist -> da steht die Lohnsteuer echt in keinem Verhältnis mehr zum Bruttolohn).


    Desweiteren hatte ich bei der vorherigen Stuererklräung nahezu identische Angaben und bekam letztes Jahr 300,-Euro zurück.


    Ich bin wirklich ratlos und kurz davor meinen ersten eigenen Steuererklärungsversuch abzubrechen und doch wieder auf den Lohnsteuerhilfverein zurück zu greifen ;(


    Vielleicht hat ja noch jemand einen Tipp/eine Erklärung...

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht hat ja noch jemand einen Tipp/eine Erklärung...

    Da kann Dir keiner helfen. Wenn Du jede Lohnsteuerbescheinigung 1:1 übernommen hast, sollte das Ergebnis stimmen. Da könnte Dir dann auch kein Lohnsteuerhilfeverein helfen.

  • ... aber es ist doch komisch, dass mir bei allen Lohnsterbescheinigugen gesagt wird, ich habe zu viel Lohnsteuer entrichtet (und zwar ein ordenltihcer Betrag) und am Ende soll ich 400,-€ nachzahlen?!? Das ist doch ein Widerspruch an sich.

    • Offizieller Beitrag

    dass mir bei allen Lohnsterbescheinigugen gesagt wird, ich habe zu viel Lohnsteuer entrichtet

    Bei jeder für sich alleine genommen kann das schon sein, denn man bezieht das Einkommen auf das gesamte Jahr. Der Steuersatz bleibt bei steigendem Einkommen weder gleich noch steigt er proportional. Informiere Dich mal über die Steuerprogression. D.h., die Teileinkünfte für sich alleine genommen sind kein Gradmesser für die Gesamtsteuerlast.

    • Offizieller Beitrag

    ... aber es ist doch komisch, dass mir bei allen Lohnsterbescheinigugen gesagt wird, ich habe zu viel Lohnsteuer entrichtet (und zwar ein ordenltihcer Betrag) und am Ende soll ich 400,-€ nachzahlen?!? Das ist doch ein Widerspruch an sich.

    Nein, grundsätzlich nicht. Wie oben schon mehrfach erwähnt: Progression des Steuersatzes.

  • Ich kenne mich leider nicht aus mit dem progrssiven Steuersatz, sprich um wieviel der individuelle Satz bei wieviel mehr Brutto steigt.


    Kann ein Profi anhand dieser Daten in etwa abschätzen, ob eine Nachzahlung von ca. 400 Euro gerechtfertigt ist.


    BETRIEB 1 (Lohnsteuerklasse 1) 135 Arbeitstage/Jahr
    Jahresbrutto: 23.810,-
    Gezahlte Lohnsteuer: 2885,-€


    BETRIEB 2 (Lohnsteuerklasse 2) 54 Arbeitstage/Jahr
    Jahresbrutto: 5432,-
    Gezahlte Lohnsteuer: 698,31


    Jahresbrutto gesamt aus beiden Jobs: 29242,-
    Gezahlte Lohnsteuer gesamt: 3584,14


    Nach Abzug sämtlicher Dinge wie Werbungskosten etc., bleibt ein zu versteuerndes Einkommen von 24656,-€ laut WISO übrig.

    • Offizieller Beitrag

    Trotz der (vermeintlichen) Anonymität eines Forums, würde ich Dir doch raten, Lohndaten hier nicht zu veröffentlichen. Und ohne weitere Angaben wie Solidaritätszuschlag, Sozialversicherungsbeiträge kommt da eh nichts vernünftiges bei raus.

    • Offizieller Beitrag

    Klar. Doch leider ist die unumgänglich, um eine Einschätzug der Sachlage zu tätigen...

    Dann nimmt man direkt Kontakt auf, z.B. per PN (Private Nachricht).
    Ich würde Dir aber empfehlen, das mal im Lohnsteuerhilfeverein direkt zu besprechen und zu erklären lassen.
    Aber noch einmal: wenn Du alles im Programm so eingegeben hast, wie es in den Bescheinigungen steht, so bin ich fest davon überzeugt, daß das Steuer-Sparbuch richtig rechnet.