Leistungsbescheinigung aus betrieblicher Altersversorgung

  • Hallo, habe von meinem ehemaligen Arbeitgeber eine Änderung des Leistungsbetrags mitgeteilt bekommen. Für die Betriebsrente wurde mir eine Jahres-Lohnsteuerbescheinigung zugesandt. Diese muss ich im Formular N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) eintragen. Die Änderung des Leistungsbetrags soll aber im Formular R (Renten) Seite 2 eingetragen werden. Problem dort aber erscheint die Betriebsrente nicht, da diese schon in Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (N) eingetragen wurde.
    Kann mir bitte jemand den Trick ;) verraten, wie ich die Änderung des Leistungsbetrags unter R im Sparbuch-Steuererklärung eintragen kann?Danke schon mal für eine Antwort.Vallarta85

    • Offizieller Beitrag

    Anlage N und Leistunsmitteilung für Anlage R spricht für zwei verschiedene Betriebsrenten. In einer Leistungsmitteilung für Eintragungen in die Anlage R sind nie die Zahlungen laut Lohnsteuerkarte enthalten. Ich würde da noch mal mit dem Leistenden bzw. der die Bescheinigung ausstellenden Stelle sprechen. Ansonsten sind die Probleme mit dem Finanzamt vorprogrammiert.

    • Offizieller Beitrag

    Ja. Eine Betriebsrente und die gesetzliche Rente. Wie gesagt Betriebsrente läuft auf Lohnsteuerkarte.


    Könnte es evtl. so sein, dass der AG zunächst die Betriebsrente (irrtümlich) per Lohnsteuerbescheinigung deklariert hat und nach Feststellung seines Irrtums Dir eine Leistungsmitteilung zugesandt hat mit der Maßgabe, die Betriebsrente nun doch in die Anlage R einzutragen? Wenn dem so ist, dann wäre die Lohnsteuerbescheinigung natürlich hinfällig.


    Diese Fragen musst Du nun unbedingt mit dem AG abklären.

  • Danke für die Antworten miwe4 und Hermann
    Ja es handelt sich um 2 betriebliche Renten eines AG. Eine aus der betriebseigenen Pensionskasse und die zweite ist eine Direktzusage des ehemaligen Arbeitgebers.

    • Offizieller Beitrag

    Ja es handelt sich um 2 betriebliche Renten eines AG. Eine aus der betriebseigenen Pensionskasse und die zweite ist eine Direktzusage des ehemaligen Arbeitgebers.


    War Dir das anfangs nicht bekannt? Seltsam...


    Demnach gehört also die eine Rente in die Anlage N (lt. Lohnsteuerbescheinigung). Und die andere Rente in die Anlage R (lt. Leistungsmitteilung).

  • Anlage N und Leistunsmitteilung für Anlage R spricht für zwei verschiedene Betriebsrenten. In einer Leistungsmitteilung für Eintragungen in die Anlage R sind nie die Zahlungen laut Lohnsteuerkarte enthalten. Ich würde da noch mal mit dem Leistenden bzw. der die Bescheinigung ausstellenden Stelle sprechen. Ansonsten sind die Probleme mit dem Finanzamt vorprogrammiert.



    War Dir das anfangs nicht bekannt? Seltsam...


    Demnach gehört also die eine Rente in die Anlage N (lt. Lohnsteuerbescheinigung). Und die andere Rente in die Anlage R (lt. Leistungsmitteilung).



    War Dir das anfangs nicht bekannt? Seltsam...


    Demnach gehört also die eine Rente in die Anlage N (lt. Lohnsteuerbescheinigung). Und die andere Rente in die Anlage R (lt. Leistungsmitteilung).


    Doch war mir bekannt. Nur in Anlage R(in der Sparbuch-Steuerkl.) kann ich nur die Leistungsnummer 1 der Leistungserklärung einfügen. Obwohl die Leistungsmitteilung unter Nr. 4 noch einen Betrag enthält.
    Ok, nach einigen Versuchen habe ich es jetzt geschnallt ;) , wie ich das "Sparbuch-formular" auszufüllen habe.


    Danke trotzdem für die Hilfe

    • Offizieller Beitrag

    Doch war mir bekannt. Nur in Anlage R(in der Sparbuch-Steuerkl.) kann ich nur die Leistungsnummer 1 der Leistungserklärung einfügen. Obwohl die Leistungsmitteilung unter Nr. 4 noch einen Betrag enthält.


    Wenn hinter den Nummern 1 und 4 der Leistungsmitteilung jeweils ein Betrag ausgewiesen ist, so musst Du diese Beträge auch (getrennt) in der Anlage R eintragen. Und zwar gehört der Betrag zu Nr. 1 in die Zeile 31 der Anlage R, und der Betrag zu Nr. 4 dort in die Zeile 38.


    Dazu in das weiße Feld der jeweiligen Zeile des Formulars klicken und in der nun geöffneten Maske die Eintragungen vornehmen.


  • Wenn hinter den Nummern 1 und 4 der Leistungsmitteilung jeweils ein Betrag ausgewiesen ist, so musst Du diese Beträge auch (getrennt) in der Anlage R eintragen. Und zwar gehört der Betrag zu Nr. 1 in die Zeile 31 der Anlage R, und der Betrag zu Nr. 4 dort in die Zeile 38.


    Dazu in das weiße Feld der jeweiligen Zeile des Formulars klicken und in der nun geöffneten Maske die Eintragungen vornehmen.

    Danke Hermann, jetzt klappt´s mit der Eingabe.