Rundungsfehler in der Umsatzsteuer Voranmeldung

  • Beispiel: Software/Download aus den USA, Erhalt von Rechnung ohne Steuer
    Ziel = Umsatzsteuer BRD zahlen und Vorsteuer zurückholen.


    Buchung auf Konto 3125 Andere Leistungen eines ausl. Untenehmers 19% Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer



    In der USt-VA. dann folgendes Problem:


    KZ 52/53
    Bsp. a) runder Nettobetrag zB 200 € funktioniert tadellos » glatter Betrag 38 €
    Bsp. b) ungerade Betrag zB 333,33 € - Rundung auf 64 €


    KZ 67
    Bsp. a) glatter Betrag wird übernommen.
    Bsp. b) Rundungsfehler - Rundung wird nicht übernommen, sondern 63,33 €, wodurch die Vorsteuerberechnung als ungültig und falsch angezeigt wird.



    2 Tage habe ich nun gesucht wo der Fehler bei meinen Buchungen liegt, jetzt stellt sich raus, dass Wiso nicht gescheit bucht. Das Problem hat doch meines Wissens nach nichts mit "es wird zu meinen Gunsten gerundet" zu tun, denn hier sollte ja ein klares Nullsummenspiel sein, ich verlasse mich schließlich darauf, dass die Fehlermeldungen nur bei wichtigen Sachen kommen und nicht von mir getrost ignoriert werden können.


    Was nun Forum? Was nun Support?



  • Hallo Forum,


    ich weiß wir haben 2014, aber ich habe das gleiche Problem.


    Kto. 3125 Brutto 46,91 € bucht richtig auf 1574 und 1774 jeweils 8,91 € Vor- bzw. Umsatzsteuer, die sich dann ja aufhebt.


    In der USt-VA unter "Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe" wird der Betrag auf 46 € gerundet und davon die USt. von 8,74 gezogen. Unter "Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen" steht allerdings die Vorsteuer von 8,91 €, also vom ungerundeten Betrag (siehe Screenshot). Das macht hier zwar "nur" 17 Cent aus, aber wer weiß: Vielleicht hängt sich ein Prüfbeamter ja genau an diesen 17 Cent auf?


    Wie kann man das lösen?

    • Offizieller Beitrag

    Nein, hängt er nicht.


    Solche Ergebnisse führen zwar im Internet regelmäßig zu Nachfragen, nicht ab in der Umsatzstzeuervoranmeldestelle.


    Die 17 Cent sind sozusagen ein Geschenk vom FA, kaufen Sie sich was Schönes! Aber nicht prassen, da auch die Umsatzsteuer eine Jahressteuer ist, wird Ihr jährliches Geschenk 0,19 Euro nicht übersteigen (höchstmögliche Nachkommastelle der Umsatzsteuerjahreserklärung: 0,99 Euro, davon 19% = 0,19 Euro).


    Das hab ich irgendwo im Unterforum mein Büro vor nicht allzu langer Zeit auch länger ausgeführt.




    Edit sagt, hier isser: Verbesserungsvorschläge Umsatz-Vorsteuer Aufhebung ergibt keine Nullsumme