Aufwendungen zur Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger (Heimunterbringung)

  • Hallo an das Steuer Online-Forum,


    kann mir jemand einen fachlichen Rat zu folgendem Thema geben?


    Meine Mutter ist seit mehreren Jahren pflegebedürftig und seit 3 Jahren stationär in einer Pflegeeinrichtung untergebracht.


    Die laufenden Kosten kann sie durch ihre Rente, eine Unterstützung durch Pflegestufe sowie Erspartes gerade so decken.


    Als ihr Sohn unterstütze ich sie mit einem monatlichen "Taschengeld" (z.B. zur Anschaffung von Kleidern, Hygieneartikeln u.ä.).


    Das WISO Steuerprogramm akzeptiert zwar alle meine Angaben, ein positiver Effekt bei meiner Steuerrückzahlung wird jedoch nicht ausgewiesen.


    Gibt es hier einen "Schwellwert", der überschritten werden muss? Oder was kann ich tun bzw. nochmal prüfen, um die mir entstehenden Kosten steuerlich geltend machen zu können?


    Ich danke im voraus für hilfreiche Anregungen aus der Community.


    MIt freundlichen Grüßen,


    mtorte

    • Offizieller Beitrag

    Das WISO Steuerprogramm akzeptiert zwar alle meine Angaben, ein positiver Effekt bei meiner Steuerrückzahlung wird jedoch nicht ausgewiesen.

    Was unter Berücksichtigung der o.g. eigenen Einkünfte und/oder Bezüge der unterhaltenen Person (Taschengeld = Unterhaltsaufwendungen) auch wahrscheinlich erscheint. Ich würde mir auch die rechtliche Grundlage hierzu einmal anschauen. Und natürlich auch im Steuer-Sparbuch einmal die Erläuterungen zur Steuerberechnung lesen (unterstellt Du nutzt dieses Programm).

  • Frage. In welcher Zeile des Mantelbogens erscheinen denn die von Dir eingegebenen Beträge zur Unterstützung?

    Im WISO Steuerprogramm trägt man die Daten unter Allg. Ausgaben --> Heimunterbringung ein. Das ist ein eigener Reiter im Programm.

    Frage. In welcher Zeile des Mantelbogens erscheinen denn die von Dir eingegebenen Beträge zur Unterstützung?


    Frage. In welcher Zeile des Mantelbogens erscheinen denn die von Dir eingegebenen Beträge zur Unterstützung?

  • Was unter Berücksichtigung der o.g. eigenen Einkünfte und/oder Bezüge der unterhaltenen Person (Taschengeld = Unterhaltsaufwendungen) auch wahrscheinlich erscheint. Ich würde mir auch die rechtliche Grundlage hierzu einmal anschauen. Und natürlich auch im Steuer-Sparbuch einmal die Erläuterungen zur Steuerberechnung lesen (unterstellt Du nutzt dieses Programm).

    O.k. ich schaue da nochmal nach. vielen Dank und Grüße, mtorte

    • Offizieller Beitrag

    Zitat von »Hermann«
    Frage. In welcher Zeile des Mantelbogens erscheinen denn die von Dir eingegebenen Beträge zur Unterstützung?


    Im WISO Steuerprogramm trägt man die Daten unter Allg. Ausgaben --> Heimunterbringung ein. Das ist ein eigener Reiter im Programm.

    Ja und da hast Du dann zutreffend Angaben zu eigenen Einkünften und/oder Bezügen, Heimkosten sowie Unterhaltszahlungen Dritter gemacht. Und dann wird ein eventuell verbleibender Freibetrag berechnet, den Du ggf. aus der Steuerberechnung nebst Erläuterungen ersehen kannst.