Vorsorgeaufwendungen

  • Hallo,
    ich bin heute meinen Steuerbescheid bekommen und bin verwirrt, weil er dieses jahr abweicht von der Berechnung im WISO-Programm (kriege natürlich weniger zurück ).
    Das Wiso-programm hat bei den "Übrig abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen" den Höchstbetrag lt. §10 Abs. 4 Estg eingesetzt und das Finanzamt aber den Mindestbetrag nach §10 Abs. 1 nr3 Estg, welcher sich aus den Beiträgen zur Krankenversicherung, etc. ergibt.
    Was ist denn richtig ?

    Einmal editiert, zuletzt von miwe4 () aus folgendem Grund: verschoben, damit Anhänge zum Sparbuch erfolgen können

    • Offizieller Beitrag

    Das Wiso-programm hat bei den "Übrig abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen" den Höchstbetrag lt. §10 Abs. 4 Estg eingesetzt und das Finanzamt aber den Mindestbetrag nach §10 Abs. 1 nr3 Estg, welcher sich aus den Beiträgen zur Krankenversicherung, etc. ergibt.

    Das kann ohne Kenntnis der persönlichen steuerrelevanten Daten niemand sagen.


    Du solltest Deine Angaben im Programm nochmals auf Vollständigkeit und Richtigkeit hin überprüfen. Ggf. ergeben sich erläuternde Infos auch den Erläuterungen zum Einkommensteuerbescheid. Ansonsten kann man auch einmal beim Finanzamt nachfragen.

  • Ich gehöre zum älteren Semester und beherrsche das Steuervokabular nur unzureichend. Bitte entschuldigen Sie fachlich falsch oder unverständliche Ausdrucksweisen.


    Auch ich kann nicht verstehen, warum mir das WISO-Programm eine Steuererstattung anzeigt, das FA aber eine Nachzahlung fordert. Wenn ich bei den Vorsorgeaufwendungen Ausgaben für Zusatzversicherungen (Zahnersatz, Brillen, Chefarztbehandlung etc.) eingebe, werde ich darauf aufmerksam gemacht, dass sich wegen Erreichen der Obergrenze weitere Versicherungsaufwendungen nicht auswirken. Nehme ich die Aufwendungen heraus, berechnet mir WISO ein Nachzahlung und erzählt mir wieder, dass sich wegen Erreichen der Obergrenze ........usw. Warum verhält sich das WISO-Programm nicht wie das Finanzamt? Für was gebe ich fast 30,-- EUR aus für das Programm, wenn es mich mehr irritiert als es mir hilft?
    Der nächste Punkt ist die Privathaftpflicht. Das FA berücksichtigt diese Aufwendung nicht, das WISO-Programm akzeptiert und rechnet einen anderen Betrag aus. Gehört die Privathaftpflicht denn zu den Vorsorgeaufwendungen und tritt dadurch das im vorigen Absatz Geagte ein?


    Vielleicht kann mich jemand aufklären. Ich bin jedenfalls am verzweifeln: Soll ich Einspruch erheben oder nicht? ?(

  • Bei mir das gleiche.Aber es gibt doch Formeln für die Berechnung der maximal abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen. Diese müssen doch in der Software hinterlegt sein.
    Ist doch komisch, dass das FA dann zu einem anderen Ergebnis kommt als die Wiso Software.

    • Offizieller Beitrag

    Auch ich kann nicht verstehen, warum mir das WISO-Programm eine Steuererstattung anzeigt, das FA aber eine Nachzahlung fordert. Wenn ich bei den Vorsorgeaufwendungen Ausgaben für Zusatzversicherungen (Zahnersatz, Brillen, Chefarztbehandlung etc.) eingebe, werde ich darauf aufmerksam gemacht, dass sich wegen Erreichen der Obergrenze weitere Versicherungsaufwendungen nicht auswirken. Nehme ich die Aufwendungen heraus, berechnet mir WISO ein Nachzahlung und erzählt mir wieder, dass sich wegen Erreichen der Obergrenze ........usw. Warum verhält sich das WISO-Programm nicht wie das Finanzamt?

    Weil Du wahrscheinlich eine oder mehrere falsche Eingaben tätigst.

    Für was gebe ich fast 30,-- EUR aus für das Programm, wenn es mich mehr irritiert als es mir hilft?

    Das Programm kann nur das machen was Du ihm sagst. Woher soll das Programm wissen, ob sich hinter der von Dir eingetragenen Zahl ein zulässiger Eintrag verbirgt. Deshalb sollte man ab und an auch die Erläuterungen zum Eingabebereich (Fragezeichen) anklicken und die Suchfunktion/Programmhilfe umfangreich nutzen. Ab und zu hilft auch ein Blick in die gesetzliche Vorschrift.

    Der nächste Punkt ist die Privathaftpflicht. Das FA berücksichtigt diese Aufwendung nicht, das WISO-Programm akzeptiert und rechnet einen anderen Betrag aus. Gehört die Privathaftpflicht denn zu den Vorsorgeaufwendungen und tritt dadurch das im vorigen Absatz Gesagte ein?

    Die Privathaftpflicht gehört nicht zu den ab 01.01.2010 unbeschränkt abziehbaren Vorsorgeaufwendungen. Sie können sich aber im Rahmen der Günstigerprüfung zur Anwendung des bis 31.12.2009 gültigen Rechts auswirken (höherer abziehbarer Betrag wird berücksichtigt). Nur bei Eintrag an falscher Stelle im Programm hilft auch dies nicht.

    ielleicht kann mich jemand aufklären. Ich bin jedenfalls am verzweifeln: Soll ich Einspruch erheben oder nicht?

    Das kann Dir, wie schon gesagt, niemand beantworten.


    Vielleicht schnappst Du Dir ganz einfach deine sieben Sachen und sprichst mal beim Finanzamt vor und lässt Dir das anhand Deiner persönlichen Zahlen erklären.

  • Danke, mive-4, dass Sie so ausführlich - wenn auch ein bisschen sarkastisch - auf mein Problem eingegangen sind.


    Ich halte mich für halbwegs intelligent und eigentlich müsste ich in der Lage sein, mit einem Programm wie WISO zurecht zu kommen. Was habe ich alles probiert, um auf das gleiche Ergebnis wie das FA zu kommen. Wenn ich vom WISO-Programm im Augenblick enttäuscht bin, versuche ich an folgendem Beispiel klar zu machen: WISO kennt mich von den Daten her. Wenn ich meine mein Renteneinkommen eingebe, werden automatisch die Versicherungsaufwendungen aus Rente und Betriebsrente erfasst. Wenn ich über die 1900,-- EUR komme, könnte doch das Programm schon sagen: "Stop, weitere Aufwendungen werden nicht mehr berücksichtigt!" Tut es nicht.


    Was ich gemacht habe:
    Auf der Seite "Versicherungen und Altersvorsorge" stehen bei "gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung" die Werte aus der Lohnsteuerbescheinigung und der Rentenbescheinigung. Dazu trage ich die Krankenkassen-Zuzahlung ein.
    Dann gibt es die Ruprik "private Kranken- und Pflegeversicherung". Hier trage ich die Aufwendungen für alle Zusatzversicherungen (Zahn, Brille, Chefarzt) ein und auf der nächsten Seite wird noch eingetragen, dass alle Beträge nicht zur Basisversicherung, sondern Zusatzversicherungen sind.
    Das zu den reinen Vorsorgeversicherungen.
    Auf der Seite "Versicherungen und Altersvorsorge" gibt es noch ganz unten einen Posten "weitere als Sonderausgaben abzugsfähige Versicherungen mit dem Unterposten "Haftpflicht". Dort habe ich meine Haftpflichtprämie eingetragen


    Nun die Frage: Was habe ich falsch gemacht? Wieso hat mir das FA die Haftpflichtprämie nicht berücksichtigt. Warum aber WISO?


    Ich hoffe, ich habe mein Problem einigermaßen klar darstellen können.


    Danke nochmals im voraus für eventuelle Antworten.

    • Offizieller Beitrag

    Dann gibt es die Ruprik "private Kranken- und Pflegeversicherung". Hier trage ich die Aufwendungen für alle Zusatzversicherungen (Zahn, Brille, Chefarzt) ein und auf der nächsten Seite wird noch eingetragen, dass alle Beträge nicht zur Basisversicherung, sondern Zusatzversicherungen sind.

    Bei privaten Versicherungen trägt man es nur ein, wenn man auch privat versichert ist. Ansonsten geht es entsprechend weiter bei den gesetzlich Versicherten.


    Und Deine Formulierung "auf der nächsten Seite wird noch eingetragen, dass alle Beträge nicht zur Basisversicherung, sondern Zusatzversicherungen sind" verstehe ich nicht. Du trägst entweder als Vorsorgeaufwand ein oder als Zusatzversicherung. Für jede mögliche Versicherung gibt es eine eigene Eingabeposition.


    Wenn ich meine mein Renteneinkommen eingebe, werden automatisch die Versicherungsaufwendungen aus Rente und Betriebsrente erfasst. Wenn ich über die 1900,-- EUR komme, könnte doch das Programm schon sagen: "Stop, weitere Aufwendungen werden nicht mehr berücksichtigt!" Tut es nicht.

    Zurecht, da nämlich die übrigen beträge im Rahmen der "Günstigerprüfung" benötigt und ausgewertet werden.

    Auf der Seite "Versicherungen und Altersvorsorge" gibt es noch ganz unten einen Posten "weitere als Sonderausgaben abzugsfähige Versicherungen mit dem Unterposten "Haftpflicht". Dort habe ich meine Haftpflichtprämie eingetragen.

    Ich auch.

    Nun die Frage: Was habe ich falsch gemacht? Wieso hat mir das FA die Haftpflichtprämie nicht berücksichtigt. Warum aber WISO?

    Das kannst Du in der Steuerberechnung im Rahmen der Erläuterungen zu "Vorsorgeaufwendungen" leicht erkennen. Da wird nämlich die Günstigerprüfung durchgeführt und erläutert.

  • Darf ich nochmals vorsichtig fragen?
    Bei den Angaben zu Vorsorgeaufwendungen habe ich zwei Versionen probiert.
    1. Keine Aufwendungen für Private Kranken- und Pflegeversicherung (also für Zusatzleistungen)
    2. Für meine Frau und mich jeweils einen Betrag (Zeile 35, Beiträge für Krankenversicherungen (ohne Basisabsicherung z.B. für Wahlleistungen, Zusatzversicherungen)
    Im Fall 1 muss ich Steuer nachzahlen (273,-- EUR), im Fall 2 erhalte ich 72,-- EUR.
    Auf dem FA wurde mir gesagt, dass sich diese Aufwendungen für Zusatzversicherungen nicht auswirken. Offensichtlich wirken sie sich doch aus.
    Wo sind meine Denkfehler? In jedem Falle werde ich Ihren Rat befolgen und beim FA vorstellig werden.
    Danke für Ihre Bemühungen.

  • Darf ich nochmals vorsichtig fragen?


    Aber immer, nur das Steuerrecht wird immer kömplizierter und der normale Bürger ist nicht mehr fähig, eine komplett richtige Steuererklärung zu erstellen. Da helfen auch Programme wie WISO Sparbuch nicht weiter. OHne ein wirklich intensives Studium der Erläuterungstexte innerhalb des Programms geht einfach nichts. Das ist aber auch vielleicht beabsichtigt bei einer Wertabschöpfungsquote des Staates von fast 70 % :!:
    Deshalb fleissig lesen, lernen und verstehen :)
    MfG Günter

  • Danke für die Ausführungen. Gerne hätte ich zur Vorbereitung auf das Gespräch beim FA Antworten auf meine letzten Frage gehabt: wo liegt mein Denkfehler? Zur Klärung könnte ich noch jeweils eine Hardcopy der Vorsorgeaufwendungen-WISO-Eingabemaske, einmal mit und einmal ohne private Zusatzversicherung anbieten.