Reinigungskosten Berufsbekleidung

  • Hallo,


    wer kann mir weiter helfen. Habe seit mehreren Jahren die Reinigungskosten anerkannt bekommen. Jetzt hat die Sachbearbeiterin beschlossen, diese mir nicht mehr anzuerkennen. Kann ich mich auf die Anerkennung der letzten Jahre berufen. Wenn ja wo steht das und worauf kann ich das in Anspruch nehmen.

  • Ich habe vom BSBD eine Berechnung bekommen. Die ist von 2000. Habe es als Anhang bei gefügt. Diese wurde von der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V. ermittelt. Es ist auch ein §BFH- Urteilv. 29.06.1993 IV R 53/92 enthalten.
    Diese Rechnung wurde mir seit mehreren Jahren anerkannt. Ich weis von meinem ehemaligen Steuerberater, das sie sagte, einmal anerkannte belege müssen vom Finanzamt auch weiter anerkannt werden.

    • Offizieller Beitrag

    Dieses BFH-Urteil ist kein Freifahrtschein. Du solltest Dir das Uretil vielleicht auch einmal durchlesen, wenn Du Dich schon auf dessen Anwendung berufst. Du hast Deine Reinigungskosten anhand der Durchschnittswerte für jedes Kalenderjahr neu zu ermitteln und glaubhaft zu machen. Die Regelung ist großzügig, stellt aber keine Pauschale dar.


    P.S.:
    Ich würde mit Deinen Antworten noch länger warten. Dann ist der Veranlagungszeitraum 2010 für Dich eh gelaufen.