Hallo allerseits,
folgender Sachverhalt: habe ein Arbeitszimmer (voll abzugsfähig und seit 2001 vom FA anerkannt) in einem selbstgenutzten Einfamilienhaus. Habe nun ein Renovierungsdarlehen in 2010 aufgenommen für eine Dacheindeckung, die in 2010 begonnen und in diesem Jahr fertiggestellt wurde. Wollte nun gerne die Notarkosten und Grundschuldbestellungskosten ansetzen. Mir ist nicht ganz klar, ob es nun nachträgliche Anschaffungsnebenkosten sind (Kaufdatum: 2003), die in die lineare Abschreibung einfließen oder ob ich die Kosten als Teil der Erhaltungsaufwendung in den Weiteren Werbungskosten (Geldbeschaffungskosten) für 2010 geltend machen kann?
Danke im Voraus für Eure Hilfe.