Hallo zusammen,
meine Frau und ich haben geheiratet. Ich bin Angestellter und verdiene. Meine Frau ist Studentin und hat vorher eine Ausbildung gemacht. Bezug zwischen Ausbildung und Studium kann hergestellt werden. Ich möchte nun also die Studiengebühren als Werbungskosten (Fortbildungskosten) absetzen. Ich erstelle gerade die Einkommenssteuererklärung, für das Jahr, in dem wir geheiratet haben (Zusammenveranlagung). Frage ist nun, ob ich die Studiengebühren meiner Frau nur für das eine Jahr (also die Studiengebühren aus dem Jahr) absetzen kann? Oder ist es möglich die kompletten Studiengebühren die bis dahin angefallen sind abzusetzen? Habe irgendwo gelesen, dass man diese Gebühren sozusagen mitnehmen kann.
Meine Frau hat als Studentin nur auf 400 Basis gearbeitet.
Vielen lieben Dank im Voraus,
Donni