Übernachtungspauschale Ausland nach Verlassen der Firma vom AG verwehrt

  • Hallo erstmal, ich habe eine Frage zum Thema Übernachtungspauschale:


    Ich war im Dezember 2010 für meine Firma auf Montage in Italien. Die dafür fällige Übernachtungspauschale wurde im Ferbruar 2011 erstatt. Meine Montagetätigkeit wurde aber von mir auch im Januar;Februar und März 2011 ausgeübt.


    Danch gab es im April 2011 ein Gespräch zwischen Geschäftsführer und sechs Mitarbetern worin uns mitgeteilt wurde das ab April 2011 keine Übernachtungspauschale mehr abgerechnet wird sondern das Hotel direkt von der Firma bezahlt wird.


    Jetzt habe ich zum 30.06.2011 die Firma verlassen und mir wurde für die Monate 01/11 02/11 und 03/11 keine Übernachtungspauschalen mehr gezahlt mit dem Hinweis das unsere Firma nicht verpflichtet ist zu zahlen.


    Nun meine Frage: Kann der Arbeitgeber rückwirkend den Pauschalbetrag verwehren?


    Bin gespannt auf Eure Antworten


    Gruß Hannes230562 :thumbup:

    • Offizieller Beitrag

    Nun meine Frage: Kann der Arbeitgeber rückwirkend den Pauschalbetrag verwehren?

    Das solltest Du einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht fragen und nicht die Mitglieder eines Steuer- und Softwareforums.