Hallo,
ich habe eine kurze Frage, und zwar:
Wo werden die Krankheitskosten meiner Stiefkinder eingetragen, wenn die Mutter kein Einkommen hat?
Schöne Grüße
Otwo
Hallo,
ich habe eine kurze Frage, und zwar:
Wo werden die Krankheitskosten meiner Stiefkinder eingetragen, wenn die Mutter kein Einkommen hat?
Schöne Grüße
Otwo
Wo werden die Krankheitskosten meiner Stiefkinder eingetragen, wenn die Mutter kein Einkommen hat?
Verstehe ich nicht. Mit Kindesmutter verheiratet und Stiefkinder oder nicht verheiratet und im Haushalt lebende Kinder des Lebenspartners?
Sorry,
also mit der Kindsmutter verheiratet und ich meinte die Kranheitskosten ihrer Kinder. Diese trage ich also unter Ehegatte ein. Verstehe ich das dann richtig, dass sich die Kosten als außergewöhnliche Belastungen, bei Überschreiten des Eigenanteils, unsere (mein) Einkommen mindert?
Gruß
Otwo
Trage die Kosten in Zeile 68 des Hauptvordrucks ein. Nachweise beifügen.
Diese trage ich also unter Ehegatte ein. Verstehe ich das dann richtig, dass sich die Kosten als außergewöhnliche Belastungen, bei Überschreiten des Eigenanteils, unsere (mein) Einkommen mindert?
Das sagt Dir doch das Sparbuch ganz genau und rechnet es Dir auf Heller und Pfennig vor.
Moin ...
... Angaben zum Kindschaftsverhältnis und dann " Stiefkind " zu Dir / leibliches Kind zur Mutter eintragen.
Schau Dir mal die Testdatei " Heribert und Hannelore Muster " an !
Alles wunderbar eingetragen !
Gruß Kuddel