Abschreibung im Lager und fürs Finansamt

  • Hallo
    Habe ein Zoofachgeschäft mit vielen Tiere . Nun muss ich Sie aber auch täglich füttern und ab und zu ist auch mal ein Tier Tot oder die Ware ist von der Halbarkeit abgelaufen . Nun meine Frage wie kann ich das Futter oder die toten Tiere fürs Finanzamt und in meiner Lagerwirtschaft abschreiben. Hatte gerade eine Finanz Prüfung , und da hatte ich richtig Ärger, mir wurde unterstellt das ich die Tiere und das Futter ( Datum abgelaufen ) schwarz verkauft habe. . Hatte das Futter und die Toten Tiere einfach im Lager ausgetragen . Gibt es da was ?? Eigenbedarf oder ???
    Kaufmann 2011
    Bitte um hilfe !! ?( ?( ?(

    • Offizieller Beitrag

    Das ist doch wohl eher die Frage des ausreichenden Nachweises bzw. der Dokumentation in den Aufzeichnungen. Und genau das dürfte der Prüfer bemängelt haben. Wie soll denn ansonsten eine Abgrenzung zwischen Verderb und Schwarzverkauf erfolgen?

  • Nee das ist nicht so !!Der Prüfer meinte ich soll mir ein Ordendliches Programm kaufen !! Es gibt Programme für den Zoohandel die das ordentlich verwalten können . Abschreibung und Eigenbedarf

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Dogfood,


    ob es tatsächlich eigene Programme für Zoohandlungen gibt, entzieht sich meiner Kenntnis. Letztlich müssten Sie auch in einem solchen Programm in der FiBu die, etwas piettätlos ausgedrückt, Wertverluste verbuchen. Interessanter wäre, ob es in der Tat Kontenrahmen für Zoohandlungen gibt. Ist das nicht der Fall, können Sie selbstverständlich auch im WISO Kaufmann eine korrekte Buchhaltung erstellen.


    Wie genau die von Ihnen beschriebenen Geschäftsvorfälle zu buchen sind, bspw. als Eigenverbrauch oder Entnahme (Futter) oder evtl. als Sonderabschreibung im Fall eines toten Tieres, kann Ihnen ein Steuerberater oder Finanzbeamter sagen.


    Inwieweit Sie noch die Lagerbuchhaltung in Anspruch nehmen müssen für den Nachweis gegenüber dem Finanzamt, entzieht sich meiner Kenntnis. Hier neige ich der Meinung von miwe4 zu:


    Das ist doch wohl eher die Frage des ausreichenden Nachweises bzw. der Dokumentation in den Aufzeichnungen.


    Aber, wie bereits erwähnt, die Buchhaltung ist unter den o.g. Voraussetzungen auch mit dem WISO Kaufmann in korrekter, ordentlicher und den Ansprüchen eines Buchprüfers genügenden Form möglich!


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel

  • Das ist doch wohl eher die Frage des ausreichenden Nachweises bzw. der Dokumentation in den Aufzeichnungen.


    Genau so wird es sein.
    Für jedes tote Tier einen Eigenbeleg erstellen, und für abgelaufene Ware wöchentlich oder monatlich auch einen Eigenbeleg erstellen und ausbuchen.
    Das ist der nornale Weg und führt zu keinerlei Beanstandungen.
    MfG Günter