Habe in ein Containerinvestprogramm investiert; diese wurden von mir gekauft und an die Containergesellschaft wieder vermietet. Ich erhalte jedes Vierteljahr eine Mietzahlung. Nach 5 Jahren werden die Container wieder von der Gesellschaft zurückgekauft. Meine Frage: unter welcher Rubrik kann ich die Mieteinnahmen sowie die Abschreibung im WISO-Sparbuch eintragen für die EkSt?
Beteiligungen Container
- Eva Luley
- Erledigt
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Ich würde mal ganz vorsichtig auf Zeile 12 der Anlage G (Verlustzuweisungsgesellschaft) tippen.
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Ich würde mal ganz vorsichtig auf Zeile 12 der Anlage G (Verlustzuweisungsgesellschaft) tippen.
Das ist jetzt bitte nicht dein Ernst.
Erstens ist das keine Gesellschaft, da er alleine vermietet, und zweitens waren das schon immer Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStG, einzutragen auf der Anlage SO.
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Das ist jetzt bitte nicht dein Ernst.
Habe ich auch nicht behauptet. Ich habe mit Absicht von tippen gesprochen. Ich habe mich niemals mit Einkünften aus Containervermietungen beschäftigen müssen. Im Wesentlichen geht es doch darum, den Sachverhalt dem Finanzamt mitzuteilen und ihm die Einleitung entsprechender Maßnahmen zur Ermittlung der Höhe etwaiger Einkünfte zu ermöglichen.
Und wenn ich mir dann die Zeile 23 der Anlage SO anschaue, dann ist die doch erstaunlicher Weise dem Wortlaut nach fast identisch mit der Zeile 12 der Anlage G.
Zufall?
Also m.E. Pott wie Deckel, wo der TE es einträgt.
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Ich meinte Anlage SO Zeilen 7 bis 13, das sind die Einkünfte nach § 22 Nr. 3.
Bei der Containervermietung geht es nicht vorrangig um Verluste, daher ist § 15b nicht anwendbar.
Wenn er es in Zeile 23 der Anlage SO oder Zeile 12 der Anlage G eintragen würde, blieben eventuelle positive Einkünfte unberücksichtigt.
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Bei der Containervermietung geht es nicht vorrangig um Verluste ...
Worüber man trefflich streiten könnte. Deren Angebot sieht zwar verlockend aus, aber ich traue solchen Beispielrechnungen nicht. Wie war das denn nochmal mit den Mietgarantien in den tollen Objekten der neuen Bundesländer direkt nach der Einheit? Sind doch letztlich (fast) alle den Bach runtergegangen. Aber ist ja auch egal. Das FA ermittelt nach Kenntnis der erforderlich Daten und fertig.
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Moin ...
und wenn man einfach mal beim Finanzamt anruft ?
Was soll passieren ?
Gruß Kuddel