Darf das die Hausverwaltung?

  • Hallo zusammen,


    ich habe letztes Jahr eine Wohnung ersteigert (Zuschlagsbeschluss 06.05.2010).


    Die Wohngelder wurden vom zuständigen Zwangsverwalter bis 30.06.2010 von der Hausverwaltung eingezogen.
    Den Eigentümerwechsel will die Hausverwaltung erst zum 30.06 2010 bemerkt haben.
    Darauf hin wurden die Hausgelder ab 01.07.2010 dann von meinem Konto abgebucht.


    Der Zwangsverwalter hat mir natürlich die Hausgelder die er zuviel gezahlt hat, ab 06.05.2010 in Rechnung gestellt.


    Letzte Woche kam dann endlich die erste Jahresabrechnung mit einer bösen Überaschung.
    Laut der Hausverwaltung haben jetzt beide Parteien (Voreigentümer durch den Zwangsverwalter vertreten/meine Wenigkeit) in der Jahresabrechnung die Wohngelder für jeweils 6 Monate eingezahlt. (Was ja so nicht stimmt ;) ).


    Laut dieser Berechnung hat der Voreigentümer eine Nachzahlung in Höhe von 2,05€ und ich in Höhe von 197,75€ noch zu leisten. Was meiner Meinung nicht korrekt sein kann, da dem Voreingentümer ja noch ca. 2 Monate an Hausgeldern (für die ich beim Zwangsverwalter zahlen musste X( ) falsch angerechnet wurden.


    Was mache ich hier am besten ?


    Danke schonmal im voraus für eure Hilfe.