Ausgangsrechnungsbuch erneut drucken?

  • Ich habe ein dringendes Problem!


    Wenn ich bereits eine Rechnung gedruckt habe und diese auch im Rechnungsausgangsbuch festgeschrieben wurde, kann ich diese nicht mehr verändern. Nun muss ich aber für einen Kunden den Rechnungsbetrag um ein paar Cent korrigieren. Es kann doch nicht sein, dass ich das Rechnungsausgangsbuch nicht mehr ausdrucken kann, wenn es einmal festgeschrieben wurde? :( Gibt`s da irgendeinen Tipp oder Kniff, wie ich das bewerkstelligen kann?

    • Offizieller Beitrag

    Grundsätzliche Idee: erstelle eine Gutschrift über die Differenz-Cents?
    Ich bin nicht mit dem Meisterbüro unterwegs und kenne daher die Begrifflichkeiten nicht. Ich nehme aber an, dass "im RA-Buch festgeschrieben" sowas bedeutet wie "die Rechnung wurde bereits verbucht". Wenn dem so ist, dann kannst Du die Rechnung tatsächlich nicht mehr ändern. Aber eine Gutschrift zu dieser Rechnung erstellen geht immer.

    • Offizieller Beitrag

    Das ist eine gute Einrichtung- denn verkehrte Ausgangrechnungen können nicht einfach geändert werden.


    Sie müssen storniert und neu erstellt werden- idealerweise geht aus der neuen Rechnung hervor, dass sie die Alte Rechnung ersetzt.


    Rechnung und Storno sollten beisammen verwahrt werden- hier geht es zunächst um Vorsteuer: was ausgewiesen wurde, muss abgeführt werden.
    In zweiter Linie sollte klar sein, dass das Finanzamt im Prüfungsfalle alle geschriebenen Rechnungen als vereinnahme annimmt.


    Die Möglichkeit mit der Gutschrift ist auch okay- auch hier: auf den Gutschriftbetrag entfallende Vorsteuer nicht vergessen auszuweisen, Gutschrift und Rechnung zusammen aufbewahren.