Natürlich. Hast Du Dir überhaupt schon einmal die Anlage V und die entsprechenden Eingabepositionen im Steuer-Sparbuch angeschaut? Meinst Du, das steht da aus Jux und Laune?
Die Anlage V ist direkt vor mir.
Natürlich. Hast Du Dir überhaupt schon einmal die Anlage V und die entsprechenden Eingabepositionen im Steuer-Sparbuch angeschaut? Meinst Du, das steht da aus Jux und Laune?
Die Anlage V ist direkt vor mir.
Ich habe nun folgende Posten wo ich mir unsicher bin, wo diese am gescheitesten unter den laufenden Kosten unterzubringen sind:
Wartungen ->(Prüfung Feuerlöscher, Lüftungsanlage, Brandmeldeanlage, Notstrom, Müllpresse usw.)
Breitbandkabel
Lfd. Instandhaltung ->(Wasseranlage, Heizungsanlage, Licht und Sprechanlage)
Lfd. Instandhaltung Fahrstuhl -> habe ich jetzt unter Fahrstuhl zu den eigentlichen Kosten des Fahrstuhls dazu addiert <- hoffe es ist richtig so?!
Wir können hier jetzt nicht jede Position Deiner Wohngeldabrechnung durchgehen. Einzelne konkrete Fragen ist das eine. Was Du aber möchtest, und auch benötigst, ist eine Steuerberatung. Die dürfen wir hier nicht leisten.
Wie auch schon gesagt, Du scheinst ja gerade erst anzufangen und bist bei den eigentlichen Problemen einer Einnahmenüberschussrechung im Jahr des Erwerb des vermieteten Objektes noch nicht einmal Nahe gekommen (Anschaffungs- und Finanzierungskosten). Befolge bitte unsere gut gemeinten Ratschläge, einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe aufzusuchen. Keinen Steuerberater in Anspruch zu nehmen kann hier teurer sein, als einen zu beauftragen.
1) Ich kann doch keiner Hausverwaltung vorschreiben welches Programm sie zur Abrechnung nehmen soll.
Da hast du recht, aber die Hausverwaltung muss eine sachlich und zeitlich richtige Hausgeldabrechnung liefern
MfG Günter