Hallo,
wo kann ich das eintragen?
Ich komme nicht auf die Seite 4 des Mantelbogens Zeile 94 sondern lande immer in der Anlage N
Krankengeld / Einkommensersatzleistung als Selbstständige
- nin01
- Erledigt
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Krankentagegeld und Steuern
Die Leistungen der PKV sind komplett steuerfrei, das gilt auch für das Krankentagegeld. Es unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt wie das Krankengeld aus der GKV, d.h. es muss bei der Einkommensteuer-Erklärung überhaupt nicht angegeben werden. Eine Ausnahme gibt es bei beherrschenden GmbH-Geschäftsführern. Macht dieser seine Beiträge für die Krankentagegeld-Versicherung als Betriebsausgabe steuerlich geltend, so sind die Leistungen aus dieser Versicherung steuerpflichtige Einnahmen der GmbH.MfG Günter
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Die Leistungen kommen von der GKV (freiwillig versichert)
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Die Leistungen kommen von der GKV (freiwillig versichert)
...dann unter Progressionsvorbehalt.
MfG Günter -
...dann unter Progressionsvorbehalt.
MfG Günter
Mantelbogen Seite 4, Zeile 94 kann ich sie leider nicht eintragen, sie landen immer unter Anlage N
VG
Mieke -
Mantelbogen Seite 4, Zeile 94 kann ich sie leider nicht eintragen, sie landen immer unter Anlage N
VG
Mieke
Die Lösung kam von Buhl Data, es dürfen überhaupt keine Einträge im Bereich "Löhne, Gehälter, Renten, Pensionen und Ersatzleistungen" eingetragen sein. Meine Steuerklasse war noch aus einer früheren Beschäftigung gespeichert. Jetzt erscheinen die Einträge korrekt im Mantelbogen. -
Die Lösung kam von Buhl Data, es dürfen überhaupt keine Einträge im Bereich "Löhne, Gehälter, Renten, Pensionen und Ersatzleistungen" eingetragen sein. Meine Steuerklasse war noch aus einer früheren Beschäftigung gespeichert. Jetzt erscheinen die Einträge korrekt im Mantelbogen.Das klärt man aber bei der Datenübernahme, was mit muss und was nicht!?