Feuerwehrkommandant

  • Hallo,


    ich würde gerne die Antwort bei folgender Situation wissen:


    K. ist ehrenamtlicher Feuerwehrkommandant in der Gemeinde G. K. macht einen Feuerwehr-Fortbildungslehrgang bei der Feuerwehrschule. Der Arbeitgeber von K., das Unternehmen U. muss K. dafür freistellen und den Lohn weiterzahlen, den die Gemeinde G. dem Unternehmen dann für diesen Zeitraum grundsätzlich wieder erstatten muss.


    Im konkreten Fall ist es aber so, dass K. sehr viele Überstunden angesammelt hat und deshalb diese für den Fortbildungszeitraum verwenden möchte. Die Gemeinde G. muss dann keine Zahlung an das Unternehmen U. leisten. Jedoch möchten K. von der Gemeinde eine Zahlung erhalten, die von der Höhe her etwa dem Nettolohn für die Lehrgangswoch entspricht.


    Frage:
    Wenn die Gemeinde G. für den "verwendeten Urlaub oder Überstunden" eine Zahlung an Kommandant K. leistet; wie ist das dann mit Einkommensteuer und ggf. Sozialversicherung?


    Vielen Dank im voraus für die Tipps!


    Sepp K.

    • Offizieller Beitrag

    Die ehrenamtliche Tätigkeit hat mit dem Hauptjob nichts gemein. Alle Zahlungen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses stellen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.

    • Offizieller Beitrag

    Das heißt, dass die Zahlungen der Gemeinde an den Feuerwehrkommandanten steuer- und sozialversicherungsfrei sind ?

    Wo habe ich das gesagt?

  • Hallo,
    was Du vor hast wird aus verschiedene Gründen nicht so einfach sein.
    Der AG gewährt dir Freizeit, durch die du dann die Ausbildung / Weiterbildung für die Ehrenamtliche Tätigkeit in der Ortsfeuerwehr absolvierst.
    Er wird dafür entschädigt. Du wirst weiterbezahlt.
    Die Entschädigung erfolgt an den AG durch festgelegte Regeln.
    Den Profit hat die Gemeinde und die Feuerwehr, dass du dich weiterbildest.
    Dieses machst du in deiner Freizeit.
    Wenn du dafür auch Entgelt verlangst, weil du deine Überstunden beim AG abbummelst, so würdest du quasi ein zweites (zeitlich befristetes) Beschäftigungsverhältnis mit der Gemeinde aufnehmen.
    Hier wäre dann nach Lost Kl 6 oder Mini-Job abzurechnen.
    Ob die das machen Tausend Fragezeichen.


    Wie dieses im Falle nach ENtschädigung von Aufwendungen für Ehrenamtliche aussieht, darüber gibt es Regeln und Höchstbeträge.
    Der AG muss dich für solche der Allgemeinheit dienenden Maßnahmen freistellen, wenn diese seinen Geschäftsablauf nicht stören.
    Die Gemeinde darf dich meines Wissens aber dafür nicht entlohnen, denn dafür ist kein Budget geplant.


    Vom Logischen ist dein Gedankengang / Frage nicht unlogisch, nur meines Wissens geht das so nicht.


    Liegt wohl auch der EHRENAMTLICHEN TÄTIGKEIT, die keinen Anspruch auf Erstattung hat.


    Vielleicht habe ich ein bißchen weitergeholfen.