Hallo,
ich würde gerne die Antwort bei folgender Situation wissen:
K. ist ehrenamtlicher Feuerwehrkommandant in der Gemeinde G. K. macht einen Feuerwehr-Fortbildungslehrgang bei der Feuerwehrschule. Der Arbeitgeber von K., das Unternehmen U. muss K. dafür freistellen und den Lohn weiterzahlen, den die Gemeinde G. dem Unternehmen dann für diesen Zeitraum grundsätzlich wieder erstatten muss.
Im konkreten Fall ist es aber so, dass K. sehr viele Überstunden angesammelt hat und deshalb diese für den Fortbildungszeitraum verwenden möchte. Die Gemeinde G. muss dann keine Zahlung an das Unternehmen U. leisten. Jedoch möchten K. von der Gemeinde eine Zahlung erhalten, die von der Höhe her etwa dem Nettolohn für die Lehrgangswoch entspricht.
Frage:
Wenn die Gemeinde G. für den "verwendeten Urlaub oder Überstunden" eine Zahlung an Kommandant K. leistet; wie ist das dann mit Einkommensteuer und ggf. Sozialversicherung?
Vielen Dank im voraus für die Tipps!
Sepp K.