"Domain
Die Anschaffungskosten einer Domain, also der Internetadresse einer Webseite, sind laut Urteil des BFH vom 19.10.2006, veröffentlicht im Bundessteuerblatt 2007 II S. 301, ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens. Die Kosten für den Erwerb stellen laut BFH zwar eine Betriebsausgabe dar, sie sind jedoch erst im Zeitpunkt der Veräußerung oder Entnahme der Domain gewinnmindernd vom Veräußerungspreis oder Entnahmewert abzusetzen. Somit sind die Ausgaben für den Erwerb der Internetadresse weder im Rahmen der jährlichen Abschreibungen noch als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben im Jahr der Anschaffung geltend zu machen. Dagegen sind die Internetkosten zur Erstellung einer Website, die Providergebühren, die Hostingsgebühren und die laufenden Gebühren zur Registrierung der Domain als Betriebsausgabe abzugsfähig. Dazu zählen auch Ausgaben zur Pflege und Wartung der Seiten. Die Anschaffungskosten des Domainnamens sind erst im Rahmen der Veräußerung der Domain vom Veräußerungspreis abzusetzen und somit als nachverlagerter Betrriebsausgabenabzug geltend zu machen."
http://www.betriebsausgabe.de
letzte Änderung: 25.02.2008
Wie muss man das verstehen? Kann ich keine Ausgaben für den Erwerb der Internetadresse im Jahr der Anschaffung geltend machen? Habe ich das richtig verstanden? Ich bin ganz verwirrt.
Beispiel: Ich habe Internetadresse registriert. Grundgebühr (11.02.08-11.02.09) + Eirichtungsgebühr = 15,19 €. MwSt. ist auch drin. Wie muss ich das richtig im MB buchen?
MfG
Alex