Domain

  • "Domain
    Die Anschaffungskosten einer Domain, also der Internetadresse einer Webseite, sind laut Urteil des BFH vom 19.10.2006, veröffentlicht im Bundessteuerblatt 2007 II S. 301, ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens. Die Kosten für den Erwerb stellen laut BFH zwar eine Betriebsausgabe dar, sie sind jedoch erst im Zeitpunkt der Veräußerung oder Entnahme der Domain gewinnmindernd vom Veräußerungspreis oder Entnahmewert abzusetzen. Somit sind die Ausgaben für den Erwerb der Internetadresse weder im Rahmen der jährlichen Abschreibungen noch als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben im Jahr der Anschaffung geltend zu machen. Dagegen sind die Internetkosten zur Erstellung einer Website, die Providergebühren, die Hostingsgebühren und die laufenden Gebühren zur Registrierung der Domain als Betriebsausgabe abzugsfähig. Dazu zählen auch Ausgaben zur Pflege und Wartung der Seiten. Die Anschaffungskosten des Domainnamens sind erst im Rahmen der Veräußerung der Domain vom Veräußerungspreis abzusetzen und somit als nachverlagerter Betrriebsausgabenabzug geltend zu machen."


    http://www.betriebsausgabe.de
    letzte Änderung: 25.02.2008


    Wie muss man das verstehen? Kann ich keine Ausgaben für den Erwerb der Internetadresse im Jahr der Anschaffung geltend machen? Habe ich das richtig verstanden? Ich bin ganz verwirrt.
    Beispiel: Ich habe Internetadresse registriert. Grundgebühr (11.02.08-11.02.09) + Eirichtungsgebühr = 15,19 €. MwSt. ist auch drin. Wie muss ich das richtig im MB buchen?


    MfG
    Alex

  • Hallo curious ,


    diese Kosten werden vorläufig gar nicht gebucht, sondern sind erst absetzbar, wenn die Domain gekündigt/verkauft wird.
    Da viele Domain`s wegen Gewinnerwartung durch Wiederverkauf angemeldet werden/wurden, hat der Gesetzgeber hier vorgebeugt.


    Also, Rechnungen/Quittungen aufheben bis zum Ende der Laufzeit/Abmeldung/Kündigung der Domain.


    Gruß
    B.R.


  • Hi!


    Aber wie? Muss ich trotzdem diese Kosten zuerst buchen, oder wie?


    MfG
    Alex

  • Zitat von "curious"

    "Domain
    Die Anschaffungskosten einer Domain, also der Internetadresse einer Webseite, sind laut Urteil des BFH vom 19.10.2006, veröffentlicht im Bundessteuerblatt 2007 II S. 301, ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens. ...
    Wie muss man das verstehen? Kann ich keine Ausgaben für den Erwerb der Internetadresse im Jahr der Anschaffung geltend machen? Habe ich das richtig verstanden? Ich bin ganz verwirrt.
    Beispiel: Ich habe Internetadresse registriert. Grundgebühr (11.02.08-11.02.09) + Eirichtungsgebühr = 15,19 €. MwSt. ist auch drin. ...


    Hier kommt immer wieder Verwirrung auf, wie auch die bisherigen Antworten zeigen. Gemeint sind die Anschaffungskosten eines Domainnamens, z.B. beim Kauf eines solchen von einem anderen. Die Registrierungs- und Konnektierungsgebühren sind nicht gemeint, diese sind ganz normale Kosten und entsprechend zu verbuchen. Bei Zweifeln bitte einen Steuerberater fragen.

    Erst wenn Software Hardware ist, funktioniert sie auch.

  • Hallo zusammen,


    ich habe auch noch eine Frage zu dem Thema.
    Es wird immer von Domain-Kauf gesprochen. Wie sieht das ganze bei Mietung aus.
    Ich habe meine Domain für ein Jahr gemietet.
    Das kostet mich 60,40€ + 19%MwSt (11,48€).
    Kann ich nun die gesamten Kosten geltend machen, und wenn ja, wie?
    Oder nur die MwSt???


    Danke für Eure Hilfe.


    Gruß Andy