Versteuern von Streitwert (keine Abfindung?) nach Güteverhandlung

  • Hallo,


    mir wurde zum 15.01.2010 gekündigt. Mein damaliger Arbeitgeber hatte mir aber den Lohn für Dezember 2009 und den halben Januar 2010 nicht gezahlt.
    Nachdem ich bis März 2010 den ausstehenden Lohn nicht erhalten hatte, bin ich vor das Arbeitsgericht gegangen.
    Im April 2010 bekam ich dann den vollen Bruttolohn für Dez. 2009 und den halben Januar 2010 zugesprochen.
    Mein damaliger Arbeitgeber hatte auf den Lohnsteuer-Jahresabrechnungen fuer 2009 und halben Monat Jan. 2010 trotzdem alle Bruttolöhne versteuert.
    Ich hatte bei der Einkommensteuer fur 2009 die vollen 12 Monate angegeben, obwohl ich real nur 11 Monate bezahlt worden bin.


    Nun zu meiner Frage:
    Wo (welche Spalte usw.) versteuere ich den Streitwert für 2010?


    Ich würde ja sonst den Dez. 2009 doppelt versteuern, da bei dem Lohnsteuerjahresausgleich 2009 der Dezember mit eingeflossen ist.



    Vielen Dank schon mal!

    • Offizieller Beitrag

    Normaler Weise gillt immr das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG. Will in diesem Fall heissen, der Zufluss in 2010 ist in 2010 zu besteuern und 2009 ist ggf. entsprechend zu berichtigen. Ich würde mir mal meine Unterlagen schnappen und damit persönlich beim FA vorsprechen.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Normaler Weise gillt immr das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG.


    Aber nicht bei § 19, siehe § 11 Abs. 1 Satz 4 iVm § 38a Abs. 1 Satz 2 und 3.


    Bruttoarbeitslohn ist in dem Jahr zu versteuern, für den er gezahlt wurde, nicht in dem er gezahlt wurde.

    • Offizieller Beitrag

    Lohnzahlungszeitraum ist klar. Aber doch nicht, wenn es im Rahmen eines Prozesses quasi als Vergleich/Abfindung erfolgt. Zahlungsweigerung war ja wegen Kündigung, somit auch laufender AL ggf. fraglich. Deshalb meine Bedenken und der Rat mit den Unterlagen den Bearbeiter aufzusuchen. ?(