Elster, elektronische Signatur für steuerberatend Tätige

  • Hallo Zusammen !


    Ich habe mal eine Frage zu Elster und der elektronischen Signatur ! Falls man als steuerberatend Tätiger für jemand anderen, also i.d.R. für seine Mandanten, die Steuererklärung oder ähnliches einreichen möchte, muss dann für jeden einzelnen Mandanten eine separate elektronische Signatur beantragt werden, oder beantragt der steuerberatend Tätige für sich selbst die elektronische Signatur. Kommt es in letzerem Fall nicht zu Missverständnissen für die Abgabe der eigenen Steuererklärung des steuerberatend Tätigen ! Ich habe bislang die Erklärungen falls möglich immer per elster ohne Signatur verschickt. Bei der Abgabe einer Feststellungserklärung lässt das Programm dies aber jetzt nicht mehr zu; dass möchte ich zum Anlass nehmen die Signatur zu beantragen.


    Ich bedanke mich im Voraus für (hoffentlich) Eure Antworten !!


    Bis Dann !

    • Offizieller Beitrag

    Falls man als steuerberatend Tätiger für jemand anderen, also i.d.R. für seine Mandanten, die Steuererklärung oder ähnliches einreichen möchte, muss dann für jeden einzelnen Mandanten eine separate elektronische Signatur beantragt werden, oder beantragt der steuerberatend Tätige für sich selbst die elektronische Signatur?

    Ein Steuerberater wüsste so etwas und müsste nicht in diesem Forum fragen.

    • Offizieller Beitrag

    Bei der Abgabe einer Feststellungserklärung lässt das Programm dies aber jetzt nicht mehr zu; dass möchte ich zum Anlass nehmen die Signatur zu beantragen.

    Sofern Du Steuerberater bist, solltest Du das mit dem Buhl-Support und einem ELSTER-Experten klären.


    Ansonsten hätte das hier aus bekannten Gründen nichts zu suchen.