Moin allerseits,
sitze an der Einkommensteuererklärung für 2010. Bin Freiberufler und habe als solcher Einnahmen. Andererseits war ich bei der Behörde im Rahmen eines Lehrauftrags zeitweise eingestellt, hatte also Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit.
Ist es jetzt nötig, sowohl eine Einkommensteuererklärung als auch eine EÜR zu erstellen? Die entsprechenden Ausgaben sind ja wohl zu trennen, oder geht alles "über einen Kamm"?
Danke und Grüße
endschu