Arbeitszimmer bei V+V in gemieteter Wohnung

  • moin,
    so richtig will mir kein Dialog aufkommen, wo ich das Arbeitszimmer, das ausschließlich für die Verwaltung mehrerer Mietobjekte genutzt wird, eintragen kann. Im Zusammenhang mit gemischter Nutzung entweder von "Löhnen, Gehältern, Pensionen.." oder aber von gewerblicher Tätigkeit die Rede.
    Wo gehören die Kosten hin?


    juppes

    • Offizieller Beitrag

    Mal ohne rechtliche Meinungsäußerung, ganz normal im Rahmen der Werbungskosten zu den Vermietungseinkünften (V+V). Die Eingabe über das Programm musst Du selber testen, habe ich so noch nicht gehabt. Falls es nicht anders geht, eben mit gesonderter Aufteilung gemäß Excel-Tabelle.

  • Moin ...


    Wie sieht's denn aus mit ...


    ... Nichtselbständige Arbeit
    ... Werbungskosten
    ... Dein Name
    ... häusliches Arbeitszimmer
    ... Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer
    ... 2. Spalte ... für mehrere Einkunftsarten genutzt
    ... neues häusliches Arbeitszimmer anlegen


    Ich weiß nur nicht, ob das in diesem Falle richtig ist !?


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

    • Offizieller Beitrag

    Arbeitszimmer bei V+V in gemieteter Wohnung als Privatier

    Nichtselbständige Arbeit ... Ich weiß nur nicht, ob das in diesem Falle richtig ist !?

    eher nicht

  • Hallo Miwe,


    klick Dich bitte mal durch die Maske


    ... neues häusliches Arbeitszimmer anlegen


    ... zumal hier auch ein fettes V vorgestellt ist


    Es ist zuviel, um hier alles wiederzugeben.


    Die Voraussetzungen könnten damit aber eventuell erfüllt werden !?


    Gruß Kuddel

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    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

  • ... zumal hier auch ein fettes V vorgestellt ist


    Es ist zuviel, um hier alles wiederzugeben.


    Die Voraussetzungen könnten damit aber eventuell erfüllt werden !?

    Hallo Kuddel,
    ich habe mich doch für externe Aufschlüsselung aller Raum-, Büro- und EDV-Kosten via Kalkulationsblatt und gewichteter Zuordnung zu den einzelnen Häusern entschieden.
    Das hat zwar den Nachteil, dass höherwertige Wirtschaftsgüter (Inventar, EDV...) nicht "programmgestützt" abgeschrieben werden können, dafür sind die Kosten aber sicher erfasst und zugeordnet.


    Es sind Einnahmen aus V+V - eben nicht freiberufliche, selbständige oder gewerbliche. Ohne solche Einnahmen fallen dort verbuchte Ausgaben offensichtlich unter den Tisch. Entsprechende Warnhinweise gibt das Programm.


    Schade - aber ist wohl so.


    juppes