Leidiges Thema "Zahlungserinnerung und Mahnung"

  • Servus,


    also ich hab jetzt alles mögliche ausprobiert.....


    Die Rechungsdaten sind:


    Rechnung 29.05.2008
    Fälligkeit 12.06.2008


    Wenn ich jetzt am 13.06.2008 auf Mahnstatus gehe, macht er die 1. Mahnung
    Wenn ich jetzt am 20.06.2008 auf Mahnstatus gehe, macht er die 1. Mahnung
    Wenn ich jetzt am 26.06.2008 auf Mahnstatus gehe, macht er die 1. Mahnung.....


    Ich habe auch schon mit den Zahlungsbedingungen rumgespielt, es ändert sich nichts....


    Er macht immer die 1. Mahnung!


    Wenn ich aber sage, mach mir bei der Mahnstufe 2 eine Zahlungserinnerung, macht er diese auch. Wenn ich diese "Zahlungserinnerung" allerdings als PDF schreiben möchte, macht er mir die Mahnung.pdf, was wiederum nicht so toll aussieht. Mir scheint, die 1. Mahnstufe arbeitet nicht richtig.


    Weis jemand rat?


    Viele Grüße


    Norbert

    • Offizieller Beitrag

    Es ist halt ein leidiges Thema, ich versuchs noch mal:


    1. Es hat keinen Sinn an bereits erstellten Rechnungen herum zu experimentieren, die dort hinterlegten Einstellungen
    zur Fälligkeit und den Mahnfristen sind Dogma.


    2. Zur Einstellung DEINER persönlichen Zeiträume für Fälligkeit und Mahnfristen musst Du unter
    Stammdaten -> Zahlungsbedingungen das Fenster 'Stammdaten Zahlungsbedingungen/Zahlungsarten' aufrufen.


    3. Dort wählst Du als erstes unter 'debitorisch ("auf Rechnung")' den Eintrag aus, den Du bearbeiten möchtest (im
    Bild mit 1. gekennzeichnet) oder erstellst mit [F2] einen neuen Eintrag


    4. Du definierst unter 2. das Zahlungsziel und legst den entsprechenden Text fest.


    5. Du legst für die verschiedenen Mahnstufen unter Punkt 3. die Zeiträume fest, an denen die entsprechende
    Zahlungserinnerung/Mahnung ausgegeben werden soll.



    Das wars eigentlich. Die zeitliche Abfolge (bei Nichtzahlung) stellt sich dann (am Beispiel) wie folgt dar:


    1. Ausgehend vom Datum der Rechnungslegung wird der gelbe Punkt in der Rechnungsübersicht
    nach 7 Tagen rot dargestellt.
    2. Nach weiteren 8 Tagen wird der rote Kreis durch ein rotes Ausrufezeichen ersetzt und die Zahlungserinnerung
    steht unter Finanzen -> Mahnungen zum Ausdruck bereit. Nach Ausdruck der ZE erfolgt die Rückstellung des
    roten Ausrufezeichens auf den roten Kreis.
    3. Nach weiteren 7 Tagen (also 15 Tagen nach erreichen des Zahlungszieles, oder in der Abfolge von 8 plus 7 Tagen)
    erfolgt wieder eine Umstellung auf das rote Ausrufezeichen und die Bereitstellung der 1. Mahnung.


    Das Ganze setzt sich wie beschrieben weiter fort. Ich denke mal, die meisten Verständigungsprobleme entstehen in der zeitliche Abfolge, deshalb habe ich dieses Beispiel hier noch mal detailliert beschrieben (wenn es auch an anderer Stelle schon mal in ähnlicher Form geschah).
    Wichtig ist das Verständnis, dass ausgehend vom erreichten Zahlungziel die folgenden Fristen immer auf die vorherige Frist aufbaut. Es hat demzufolge keinen Sinn, in die im Bereich 3. genannten Felder beispielsweise überall '14 Tage einzutragen'. Das würde bedeuten, dass alle Mahnstufen am gleichen Tag fällig wären und das geht ja wohl doch nicht.


    So hoffentlich war es nicht zu ausführlich und einigermaßen verständlich. Ruhig 3 mal lesen...

  • ...und warum steht diese sehr gut verständliche Erklärung von Burki nicht so in der PDF-Doku des Programms!???
    Stünde das dort so beschrieben, dann wären all diese Forumsdiskussion zum Thema uns allen erspart geblieben.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Kurt51
    Da gebe ich Dir vollkommen recht!
    Allein in der obigen bildlichen Darstellung im Handbuch würde es genügen die offensichtlich in die Irre führenden Beispieltage sinngemäß zu korrigieren.


    Statt
    Mahnstufe 1 nach 08 Tagen, sollte es sinnvoll heißen: nach 8 Tagen
    Mahnstufe 2 nach 15 Tagen, sollte es sinnvoll heißen: nach 7 Tagen
    Mahnstufe 3 nach 22 Tagen, sollte es sinnvoll heißen: nach 7 Tagen
    Mahnstufe 4 nach 29 Tagen, sollte es sinnvoll heißen: nach 7 Tagen


    Diese Darstellung fördert immens das Verständnis für die Arbeitsweise der Tage bei den Mahnungen ohne zusätzliche Hilfen zu Rate ziehen zu müssen!


    Das versteht jeder. Es vermeidet ein für alle Male alle, die im Handbuch (auf Seite 69 MB 2008) und im Programm unnötig für Verwirrungen sorgenden endlosen Dikussionen von Arbeitsweise der Tage in Mahnungen.
    Eine winzige Korrektur mit enormer Verbesserungswirkung.