Privatentnahme "Lohn"

  • Wir haben ein kleines Unternehmen in der Gartenpflege und einen auf Teilzeit angestellten Mitarbeiter. Während einer Auftragsflaute würden wir den Angestellten (mit seinem Einverständnis) gerne außerhalb des Betriebes - z.B. für Malerarbeiten in der privat vermieteten Wohnung - beschäftigen.
    Meine Frage: Wie wird das in der EÜR gebucht? Enfach den Privatanteil des Lohnes nicht betrieblich buchen, sondern bei den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung? Geht das?
    Für jegliche Hilfe im Voraus vielen Dank!
    Gruß,
    Elke