Entfernungspauschale mehrere Wohnungen

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zur Berechnung der Pendlerpauschale. Ich unterhalte 2 km von meiner Arbeitsstelle entfernt eine Zweitwohnung. Ich nächtige Mo, Di und Mi in der Zweitwohnung. Do, Fr, Sa und So nächtige ich in meiner Hauptwohnung im Hause der Eltern, die 20 km von der Arbeitsstelle entfernt ist. Folglich fahre ich Mo und Fr von der Hauptwohnung zum Arbeitsplatz. Die Hauptwohnung ist Lebensmittelpunkt (Familie, Freunde, etc.); ich bin unverheiratet.


    Meine Fragen:


    a) Doppelte Haushaltsführung wird nicht angesetzt; kann ich die Fahrten von der Hauptwohnung zur Arbeitsstelle mit einrechnen?


    b) Wie kann ich Fahrten von mehreren Wohnungen im Programm eingeben?



    Bin für Hilfe und Hinweise sehr dankbar.




    Grüße

    • Offizieller Beitrag

    b) Wie kann ich Fahrten von mehreren Wohnungen im Programm eingeben?


    In der Anlage N (Seite 2) gibt es doch die Möglichkeit, mehrere Fahrten von verschiedenen Orten aus einzugeben.


    Falls der Arbeitnehmer-Pauschbetrag damit überschritten wird, können natürlich alle Fahrten angesetzt werden; auch die mit den kürzeren Entfernungen.