Steuer-Sparbuch 2011: wo Ehegattenunterhalt als außergewöhnliche Belastung eingeben?

  • Hallo Zusammen,
    ich möchte mein Ehegattenunterhalt als außergewöhnliche Belastung gelten machen.
    Wo kann ich dieses außergewöhnliche Belastung im Wiso Steuer Sparbuch 2011 eingeben?


    Ich finde zwar den Bereich Unterhaltsverpflichtung, der trifft in meinem Fall aber nicht zu. Somit bleibt mir nur der Weg den Unterhalt als außergewöhnliche Belastung anzurechnen.


    2. Als außergewöhnliche Belastung
    Beim Abzug der Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung ist der Abzug auf 8.004 € pro Jahr oder den anteiligen Betrag für die Anzahl der Monate, in denen Unterhalt gezahlt wurde, begrenzt. Des Weiteren müssen die Einkünfte des Unterhaltsempfängers, wenn Sie den unschädlichen Betrag von 624 € im Kalenderjahr übersteigen, in Höhe des übersteigenden Betrags angerechnet werden.


    Grüße NewtonZ4

    • Offizieller Beitrag

    Um was geht es Dir überhaupt? Ehegattenunterhalt (geschieden/getrennt lebend) - Realsplitting? Da musst Du schon etwas konkreter werden.


    Ansonsten hilft Dir aber auch die Forensuchfunktion oder die Hilfefunktion Deines Steuer-Sparbuchs.

  • Hallo,


    um den Ehegattenunterhalt (geschieden) als außergewöhnliche Belastung und nicht als Realsplitting.


    Im der Hilfe steht, dass man bei nicht Zustimmung des Unterhaltempfängers den Ehegattenunterhalt als außergewöhnliche Belastung absetzen kann.
    Ich finde aber den Bereich nicht wo ich außergewöhnliche Belastung eingeben kann.


    Die Hilfe Funktion des SteuerSparbuch habe ich genutzt! Daher stammt der Text unter Punkt 2. Wiso Hilfe --> Ehegattenunterhalt.


    Grüße NewtonZ4

    • Offizieller Beitrag

    Im der Hilfe steht, dass man bei nicht Zustimmung des Unterhaltempfängers den Ehegattenunterhalt als außergewöhnliche Belastung absetzen kann.
    Ich finde aber den Bereich nicht wo ich außergewöhnliche Belastung eingeben kann.

    Und am Ende steht dann "weitere Details zu Unterstützung Bedürftiger". Den Punkt gibt es unter "Außergewöhnliche Belastungen".
    Warum nicht Sonderausgaben, wie primär von der Hilfe vorgeschlagen?

  • Hallo,


    habe den Punkt unter: Allgemeine Ausgaben --> Unterstützung bedürftiger Personen, gefunden.
    Mich irritiert, das es den Menüpunkt "Außergewöhnliche Belastungen" im rechten Menü nicht gibt. Also bei mir zumindest nicht ;)


    Besten Dank!


    Zu der Frage, warum nicht als Sonderausgabe: Werden die Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben angesetzt, führt diese Regelung beim Unterhaltsempfänger zu steuerpflichtigen sonstigen Einkünften. Diese müssen im Rahmen seiner Steuererklärung angegeben werden.
    Meine Ex, also der Unterhaltsempfänger möchte nicht, dass der Unterhalt bei Ihr als Einkommen gewertet wir.


    Grüße Stefan

    • Offizieller Beitrag

    Meine Ex, also der Unterhaltsempfänger möchte nicht, dass der Unterhalt bei Ihr als Einkommen gewertet wir.

    Na ja, möchte nicht. Hast Du schon mal mit einem Rechtsberater darüber gesprochen? Im Zweifel muss sie nämlich. Du hast halt nur alle ihr entstehenden Nachteile (Steuern) zu tragen.


    Bei den meisten bringt der § 33a EStG auf Grund der anzurechnenden eigenen Einkünfte und/oder Bezüge nämlich nichts. Und wenn es die nicht gibt, ist das umsomehr ein Grund, das Realsplitting durchzusetzen.

  • Hallo miwe4,


    das ich nachehelichen Ehegattenunterhalt zahlen muss, wurde durch das Gericht festgelegt. Die Höhe auch.
    Die jährliche Höhe liegt unter 8.004 €. Deswegen ist der Ansatz, diesen Unterhalt als "Unterstützung Bedürftiger" abzusetzen.
    Ich bekomme dann die Steuererleichterung und meine Ex dieses nicht als Einkommen angerechnet.


    Ich verstehe Deinen Einwand nicht ganz. Kannst Du mir bitte etwas mehr dazu sagen.


    Grüße NewtonZ4

    • Offizieller Beitrag

    Die jährliche Höhe liegt unter 8.004 €. Deswegen ist der Ansatz, diesen Unterhalt als "Unterstützung Bedürftiger" abzusetzen.

    Die Höhe der gezahlten Beträge spielt bei der Abwägung Realsplitting ja/nein durch eher eine untergeordnete Rolle.

    Ich bekomme dann die Steuererleichterung und meine Ex dieses nicht als Einkommen angerechnet.

    Und meistens ist Deine Steuerersparnis höher als die von Deiner Ex aufgrund des Realsplittings zu leistende Steuerbelastung. Eine einfache Plus-/Minus-Rechnung. Und Dir ist klar, dass der § 33a Abs.1 EStG nur eine Steuerersparnis bringt, wenn die unterhaltene Ex keine oder nur geringe eigene Einkünfte und/oder Bezüge hat. Und bei den heutigen Lebenshaltungskosten und Mieten kann ich mir kaum vorstellen, dass Deine Ex mit einem Betrag von unter 8.004€ auskommt bzw. auskommen muss. Sprich, es scheinen eigene Einkünfte und/oder bezüge vorhanden zu sein.


    Aber dies sind alles Diskussionen, die Du eher mit Deinem Rechtsbeistand und/oder Steuerberater führen solltest, der die genaue Einkunftssituation der beteiligten Parteien kennt.