Hallo Zusammen,
ich möchte mein Ehegattenunterhalt als außergewöhnliche Belastung gelten machen.
Wo kann ich dieses außergewöhnliche Belastung im Wiso Steuer Sparbuch 2011 eingeben?
Ich finde zwar den Bereich Unterhaltsverpflichtung, der trifft in meinem Fall aber nicht zu. Somit bleibt mir nur der Weg den Unterhalt als außergewöhnliche Belastung anzurechnen.
2. Als außergewöhnliche Belastung
Beim Abzug der Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung ist der Abzug auf 8.004 € pro Jahr oder den anteiligen Betrag für die Anzahl der Monate, in denen Unterhalt gezahlt wurde, begrenzt. Des Weiteren müssen die Einkünfte des Unterhaltsempfängers, wenn Sie den unschädlichen Betrag von 624 € im Kalenderjahr übersteigen, in Höhe des übersteigenden Betrags angerechnet werden.
Grüße NewtonZ4