Bundeswehr?

  • Hallo zusammen,


    ich war vom 02.05.2001 bis 31.01.2002 bei der Bundeswehr. Jetzt hat man mir erzählt das ich die Lohnsteuer die ich im Zeitraum vom 01.01.2001 bis zum 30.04.2001 bezahlt habe wiederbekommen kann. Was für Vorraussetzungen muß ich dafür erfüllen und was muß ich beim Ausfüllen der Steuererklärung beachten? Vielen Dank im Vorraus.

  • Hallo Sebastian


    Du erstellst einfach eine Steuererklärung, indem du deine Einkünfte von Jan.-April (Eintragung in deiner Lohnsteuerkarte) in die Anlage N mit den Werten überträgst. Dein Wehrsold ist nach §3Nr.7 EStG steuerfrei und braucht nicht eingetragen zu werden.


    Da du nur 4 Monate gearbeitet hast, werden wohl deine Einkünfte nicht so hoch sein, sprich unter dem Existenzminimum liegen, so dass du die von deinem Lohn einbehaltene Einkommensteuer rückerstattet bekommen wirst.


    mfg