Wenn eine Behinderung bei einem Kind eingetragen wird, bietet das Programm die Möglichkeit an derselben Stelle Fahrtkosten einzutragen.
Wird nichts eingetragen, setzt das Programm automatisch die Nichtaufgriffsgrenze den Finanzamtes an diese Stelle (3000km x 0,30€).
Diese 900 Euro gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 EStG und fallen damit auch unter die zumutbare Belastung nach Absatz 3 diese Paragraphen.
Die dort eingetragenen Fahrtkosten nicht in die Einkommensteuererklärung übernommen.
Das Programm steuert diese 900 Euro auch nicht in die Berechnung der gesamten agB nach §33 ein, sodass in den Tipps und Ratschlägen, in der Berechnnung usw. der Hinweis, man bräuchte noch xy Euro, damit sich die agBs auswirken, falsch auftaucht.
Das bewirkt vermutlich noch dazu, dass mancher ggf davon absieht, weitere agBs einzutragen.
Ich persönlich empfehle hier, die Kosten manuell in die Krankheitskosten zu übertragen, damit sie in die Einkommensteuererkläung berücksichtigt werden.
Ich habe bereits eine diesbezügliche Nachricht an den Supportcenter gesandt.
(wie es sich mit dem Problem verhält, wenn der Steuerpflichtige oder Ehegatte Fahrtkosten einträgt, habe ich nicht getestet)