Studienkosten des Sohnes

  • Hallo, ich bin neu im Forum und hoffe, dass mir jemand bei der Bedienung des neuen Wiso-Steuersparbuchs helfen kann. Ich nutze das Programm schon seit Jahren, finde die aktuelle Version allerdings unübersichtlich, weil manche Unterpunkte erst aufgehen und damit sichtbar sind, wenn man die richtige Stelle angeklickt hat. Nun zu meiner Frage: Unser Sohn hat im vergangenen Jahr sein Studium in Paderborn aufgenommen. Den Hauptwohnsitz hat er noch bei uns und ist dort mit NW angemeldet. Wir unterstützen ihn (ohne öfftl. Mittel) mit der Miete, den Lebenshaltungskosten und größeren Anschaffungen (wie z.B. ein Laptop).
    Wo trägt man das denn ein?
    Wenn ich ihn als bei uns gemeldet angebe, komme ich irgendwie nicht weiter. Es wäre nett, wenn mir jemand den Weg durch das Programm weisen könnte.
    Vielen Dank.

    • Offizieller Beitrag

    Wo trägt man das denn ein?

    Garnicht, sofern unter 25 und in Erstausbildung/ Studium (kindergeldberechtigt).


    Der Kinderfreibetrag gilt als Abgeltung der Aufwendungen von Eltern für ihre Kinder.
    Das einzige, was man in diesem Falle darüber hinaus ansetzen kann, ist die auswärtige Unterbringung. Hier ist nicht die behördliche Meldung interessant, sondern die tatsächliche Unterbringung.
    Daraus ergibt sich ein zusätzlicher pauschaler Freibetrag in Höhe von bis zu 924,00 Euro (gemindert um die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes).

    • Offizieller Beitrag

    Du solltest mal versuchen, ein paar Stichwörter in die Hilfefunktion Deines bezahlten Steuer-Sparbuchs einzugeben. Du wirst erstaunt sein, wieviele Treffer man bekommt und wie schnell man mit diesen in den entsprechenden Eingabebereich kommt. Auch hat niemand behauptet, auch Buhl nicht, dass man immer schnell zum Ziel kommt, wenn man keine steuerlichen rundkenntnisse hat. In diesem Fall sollttest Du vielleicht auch mal den Interviewmodus ausprobieren.


    Ansonsten hat häschen alles gesagt.

  • Hallo,




    ich habe bereits die SuFu benutzt, aber leider nichts gefunden ( oder ich bin
    zu bl..).


    Mein Sohn ist unter 25 Jahre, Erststudium, wohnt zuhause, hat eine Studentenwohnung
    am Studienort, hat kein eigenen Verdienst oder BaFög, wird finanziell von
    meiner Frau und mir unterstützt, Kindergeld / Kinderfreibetrag erhalten wir.



    Besteht hier eine Möglichkeit die Miete / Studiengebühr oder
    Unterhalt oder sonst irgendwas steuerlich gelten zu machen ?



    Und was ist dafür Voraussetzung ( z.B. muss er am Studienort
    gemeldet sein ?) ?






    VG & danke

    • Offizieller Beitrag

    ich habe bereits die SuFu benutzt, aber leider nichts gefunden ( oder ich bin zu bl..).

    Dann mal zu einem der diversen Threads zu diesem Thema verschoben. Geändert hat sich nur, dass mittlerweile die eigenen Einkünfte/Bezüge des Kindes unerheblich sind.


    § 33a EStG - Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen