Steuer:Mac 2012 Wie Vorlaufskosten buchen

  • Hallo Da ich mein Gewerbe erst zum 01.01.2012 angemeldet habe, wollte ich meine Vorlaufskosten eintragen in die EÜR.
    z.B. habe ich ein Notebook gekauft am 20.11.2011 einen Schreibtisch am 15.11.20011 und einen Drucker am 22.11.2011 diese Kosten wollte ich nun in "Einnahmen /Ausgaben" unter "Buchungen" eintragen. und habe als Zahlungsdatum das Datum angegeben was auf der Rechnung steht, Und als Wertstellungsdatum habe ich den 01.1.2012 angegeben. Dies ist aber nicht möglich:


    denn es dürfen nur Beträge ab 22.12 eingetragen werden.


    Wie gehe ich nun Vor?


    Außerdem finde ich das Feld nicht wo ich die Betriebsgüter (Notebook, drucker, Schreibtisch) auf 5 Jahre abschreiben kann.


    Hoffe Ihr könnt mir Helfen

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Da ich mein Gewerbe erst zum 01.01.2012 angemeldet habe, wollte ich meine Vorlaufskosten eintragen in die EÜR.
    z.B. habe ich ein Notebook gekauft am 20.11.2011 einen Schreibtisch am 15.11.20011 und einen Drucker am 22.11.2011 diese Kosten wollte ich nun in "Einnahmen /Ausgaben" unter "Buchungen" eintragen. und habe als Zahlungsdatum das Datum angegeben was auf der Rechnung steht, Und als Wertstellungsdatum habe ich den 01.1.2012 angegeben. Dies ist aber nicht möglich:

    Ich weiß nicht wirklich, was Vorlaufskosten sind, rate aber mal wild in den Raum und nenne sie "vorweggenommene Betriebsausgaben". 8)


    Bei allen drei beschriebenen Ausgaben handelt es sich um Anlagevermögen, dass über den Nutzungszeitraum abgeschrieben werden muss.
    Je nach Wert ist auch eine Abschreibung als Geringwertiges Wirtschaftsgut möglich.
    Das Zahlungsdatum ist dafür nicht relevant, sondern das Datum des Übergangs der Verfügungsmacht (Lieferdatum) bzw. das Datum des Nutzungsbeginns.


    Leider geht nicht hervor, in welchem Bereich gearbeitet wird.
    Wenn Du die Belegerfassung 2012 gewählt hast, dann kannst Du keine Belege vor dem beschriebenen Datum erfassen, die vorweggenommenen BA gehören in die EÜR des Jahres 2011- das ist das Prinzip der EINNAHMEN- ÜBERSCHUSS- RECHNUNG wäre sonst nicht mehr erfüllt.


    Das Anlagevermögen dann in 2012 mit richtigem Nutzungsbeginndatum (aus 2011) erfassen, damit die Abschreibung zum 31.12.2012 richtig ermittelt werden kann.


    Außerdem finde ich das Feld nicht wo ich die Betriebsgüter (Notebook, drucker, Schreibtisch) auf 5 Jahre abschreiben kann.

    Also... ich schon.
    Wenn ich in die EÜR 2011 gehe, dann:
    Das Anlagegut im Anlagevermögen korrekt erfassen, Buchungen erzeugen anklicken und unter "Neuanschaffung in 2011" das richtige Geldkonto eingeben und "Buchungen erzeugen wählen".



    Bei der Art der Fragen empfehle ich mindestens einen Kurs "wie buche ich richtig" zu belegen, besser noch den freundlichen Kontakt mit einem Steuerberater!

  • Hallo,


    Ich weiß nicht, wie ich das Anlagevermögen "vorweggenommene Betriebsausgaben 2011" als Anlagevermögen 2012 deklarieren kann, so das die Abschreibung erst ab 01.01.12 beginnt.


    Ich habe ein Notebook im November 2011 und einen Schreibtisch im Dezember 2011 gekauft.


    Das Gewerbe aber erst zum 01.01.2012 angemeldet. (Webdesign, Internethandel, Werbe-Dienstleistungen)



    Wenn ich nun das Notebook und den Schreibtisch mit dem Rechnungsadatum als Anlagevermögen deklariere, dann wird von "Wiso" schon ein Teil des Kaufpreises für 2011 abgeschrieben.
    Aber zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch kein Gewerbe angemeldet.



    Oder Deklariere ich einfach diese Wirtschaftsgüter als Neukauf 2012 und vermerke es im Bemerkungsfeld (das es sich um vorweggenommene Betriebsausgaben handelt)


    Das quasi das Zahlungsdatum irrelevant ist sonders ich das Nutzungsdatum nehme ab 2012.



    Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich nun das Notebook und den Schreibtisch mit dem Rechnungsadatum als Anlagevermögen deklariere, dann wird von "Wiso" schon ein Teil des Kaufpreises für 2011 abgeschrieben.

    Was ja auch richtig ist.

    • Offizieller Beitrag

    Was meinst Du, warum das "vorweggenommene Betriebsausgaben" heisst? Und warum soll da irgend etwas verfallen? EÜR machen und fertig.


    Warum machst Du zwei Threads zu derselben Frage? Hat Dir häschen an anderer Stelle doch auch schon erklärt. Ich lege das jetzt zusammen.


    Ich würde Dir ebenfalls zum Besuch eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe raten.