Hallo zusammen,
da mein Vater Beamter war, gab es nach seinem Tod doppelte Bezüge als Sterbegeld. Bezugsberechtigt als Erben: mein Bruder und ich. Der "Einfachheit" halber habe nur ich mir eine Lohnsteuerkarte Klasse 6 besorgt und mir das Sterbegeld komplett auszahlen lassen.
In der Steuererklärung 2010 habe ich diese Lohnsteuerbescheinigung eingetragen und zugleich 50 % wieder als Werbungskosten geltend gemacht, da ich diese 50% an meinen Bruder ausgezahlt habe. Das Finanzamt hat das zunächst abgelehnt, da dies "Kosten der privaten Lebensführung" seien. Ich habe daraufhin Einspruch eingelegt und den Sterbegeldbescheid beigefügt. Da steht nämlich ausdrücklich drauf, dass die Weitergabe an Empfangsberechtigte als negative Einnahmen wie Werbungskosten geltend gemacht werden können.
Das Finanzamt hat dem Einspruch stattgegeben und die Werbungskosten anerkannt (mit Rückrechnung des Freibetrages, aber das ist ja in Ordnung). Allerdings hat mir das Finanzamt nun die gesamten Steuern, die mir auf der Sterbegeld-Lohnsteuerbescheinigung abgezogen worden sind (also Lohnsteuer, Soli, und Kirchensteuer) nur zur Hälfte anerkannt.
Ist das rechtens? Mir wurde die Steuer doch komplett abgezogen, da kann ich sie doch komplett als Vorauszahlung anrechnen lassen? Wenn mein Bruder seine Hälfte in der Steuererklärung angibt, muss er diese Einnahmen doch auch versteuern? Und dann hätte das Finanzamt für die Hälfte meines Bruders ja doppelt Lohnsteuer?
Wäre schön, wenn jemand was dazu wüsste.
Danke und Gruß,
Claumi