Sterbegeldauszahlung an Bruder - Werbungskosten - Lohnsteuerabzug

  • Hallo zusammen,


    da mein Vater Beamter war, gab es nach seinem Tod doppelte Bezüge als Sterbegeld. Bezugsberechtigt als Erben: mein Bruder und ich. Der "Einfachheit" halber habe nur ich mir eine Lohnsteuerkarte Klasse 6 besorgt und mir das Sterbegeld komplett auszahlen lassen.


    In der Steuererklärung 2010 habe ich diese Lohnsteuerbescheinigung eingetragen und zugleich 50 % wieder als Werbungskosten geltend gemacht, da ich diese 50% an meinen Bruder ausgezahlt habe. Das Finanzamt hat das zunächst abgelehnt, da dies "Kosten der privaten Lebensführung" seien. Ich habe daraufhin Einspruch eingelegt und den Sterbegeldbescheid beigefügt. Da steht nämlich ausdrücklich drauf, dass die Weitergabe an Empfangsberechtigte als negative Einnahmen wie Werbungskosten geltend gemacht werden können.


    Das Finanzamt hat dem Einspruch stattgegeben und die Werbungskosten anerkannt (mit Rückrechnung des Freibetrages, aber das ist ja in Ordnung). Allerdings hat mir das Finanzamt nun die gesamten Steuern, die mir auf der Sterbegeld-Lohnsteuerbescheinigung abgezogen worden sind (also Lohnsteuer, Soli, und Kirchensteuer) nur zur Hälfte anerkannt.


    Ist das rechtens? Mir wurde die Steuer doch komplett abgezogen, da kann ich sie doch komplett als Vorauszahlung anrechnen lassen? Wenn mein Bruder seine Hälfte in der Steuererklärung angibt, muss er diese Einnahmen doch auch versteuern? Und dann hätte das Finanzamt für die Hälfte meines Bruders ja doppelt Lohnsteuer?


    Wäre schön, wenn jemand was dazu wüsste.


    Danke und Gruß,


    Claumi

    • Offizieller Beitrag

    Ist das rechtens?

    Ja.

    Mir wurde die Steuer doch komplett abgezogen, da kann ich sie doch komplett als Vorauszahlung anrechnen lassen? Wenn mein Bruder seine Hälfte in der Steuererklärung angibt, muss er diese Einnahmen doch auch versteuern? Und dann hätte das Finanzamt für die Hälfte meines Bruders ja doppelt Lohnsteuer?

    Dann muss dein Bruder darauf achten, dass er ggf. den hälftigen Lohnsteuerabzug angerechnet bekommt. Zumal Du ja wohl 50% des bruttobetrages als Werbungskosten angesetzt hast. Aber sind es nicht eher negative Einnahmen? ?(

    In der Steuererklärung 2010 habe ich diese Lohnsteuerbescheinigung eingetragen und zugleich 50 % wieder als Werbungskosten geltend gemacht, da ich diese 50% an meinen Bruder ausgezahlt habe.

  • Hallo,
    Unser Vater ist im letzten Jahr verstorben. Da er im öffentlichen Dienst beschäftigt war, habe ich dann von seiner Arbeitsstelle Sterbegeld und sonstige Nachzahlungen aus der Altersteilzeit bekommen weil ich als Bevollmächtigter eingetragen war. Die Beträge wurden dann an mich ausgezahlt und ich habe dann sofort meiner Schwester die Hälfte davon überwiesen, da wir beide die gemeinsamen Erben sind.
    Nun habe ich auch die Lohnsteuerbescheinigung darüber erhalten auf meinen Namen. Diese ist zusätzlich zu meiner eigenen gekommen. Also habe ich jetzt 2 Lohnsteuerbescheinigungen die ich bei der Steuer angeben muss.
    Jetzt zu meinen eigentlichen Fragen.
    Muss ich jetzt bei meiner Einkommensteuererklärung, die vollen Beträge von dieser zusätzlichen Lohnsteuerbescheinigung angeben?
    Oder kann ich die einzelnen Beträge darauf teilen, da meine Schwester ja die Hälfte davon bekommen hat?
    Oder geht das nicht weil ich ja alleine die Beträge überwiesen bekommen habe.
    Und muss dann auch meine Schwester das gleiche angeben wie ich?


    Vielen Dank
    Bitte um Antworten :thumbsup:

    • Offizieller Beitrag

    Zu gleichlautender Frage verschoben.


    Aber sind es nicht eher negative Einnahmen?


  • Diese Beträge wurden mir schon mit Steuerklasse 6 verrechnet und ausgezahlt. Also haben wir sowieso schon viel weniger erhalten.
    Habe die vollen Beträge der Lohnsteuerbescheinigung mal einfach so mit in die Steuererklärung übernommen. Da erhöhte sie meine Erstattung gleich um ca. 200€.
    Dann habe ich die Beträge einfach mal halbiert, da kam bei der Erstattung noch mehr raus.
    Meine Frage ist eigentlich ob man von sich aus einfach die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung halbieren kann.
    Oder muss ich die vollen Beträge angeben und die Damen und Herren vom Finanzamt machen das dann bei ihrer Berechnung. Ein Anschreiben von mir, dass meine Schwester die Hälfte der Zahlungen erhalten hat würde ich der Steuererklärung dann auch beilegen.