Steuern auf Zinserträge zurückholen

  • Hallo,


    meinen Sparerfreibetrag von 801 Euro hatte ich im letzten Jahr ungünstig verteilt. Bei Kreditinstitut A habe ich den allergrößten Teil meines Sparerfreibetrages beantragt, obwohl ich dort nur wenig Sparzinsen bekommen habe. Bei Kreditinstitut B hatte ich nur einen sehr kleinen Teil des Sparerfreibetrages eingesetzt, obwohl ich dort viel mehr Zinsen bekommen habe. Daher wurden mir dort auch Steuern abgezogen, obwohl ich insgesamt (Kreditinstitut A und B) unter der Grenze von 801 Euro geblieben bin.


    Wie kann ich mir diese Steuern nun wieder zurück holen?


    Mit freundlichen Grüßen


    Testarossa

    • Offizieller Beitrag

    Ist es denn wirklich so schwer, dass einmal im Steuer-Sparbuch nachzulesen oder sich einfach mal den Eingabebereich zu den Kapitalerträgen anzuschauen? Aus welchem Grund kauft man sich denn ein Steuerprogramm?


    Alle im Kalenderjahr erzielten Kapitalerträge und ggf. Zinsabschlagsteuern eintragen. Natürlich auch die Kapitalerträge, bei denen keine Zinsabschlagsteuer einbehalten worden ist.

  • Wow, danke für die extrem schnellen Antworten zu dieser Uhrzeit.


    Dann ist es so ähnlich wie ich es mir auch schon gedacht habe. Ich gebe im Steuersparbuch unter Kapitalerträge also einfach alle Zinserträge an, auch die von denen keine Steuern abgezogen wurden. Das Finanzamt geht dann davon aus, dass es keine weiteren Zinseinkünfte gibt, oder muss ich dafür noch irgendwo extra einen Haken machen?