Hallo,
ich habe in meiner Einkommenssteuererklärung für 2010 Ausgaben deklariert, die mir für die Einrichtung für die Wohnung der Tochter entstanden sind (ca. 5700 EUR).
Der Sachverhalt ist folgender:
Unsere Tochter arbeitetete in 2010 regulär, also sie hatte in 2010 Einkünfte aus nichtselbsständiger Arbeit. Ihre Jahresbruttoverdienst betrug ca. 23.000 EUR.
Im Juli 2010 hat sie geheiratet. Ihr "frischer" Ehemann war im ganzen Jahr 2010 studierend und hatte keine Einkünfte. Aufgrund dieser Tatsache habe ich unsere Tochter (eigentlich ja auch den Schiegersohn) dahingehend unterstützt, dass ich Ihnen für ca. 5700 EUR Mobilar gekauft habe (Küche, usw.), da sie selbst nicht in der Lage gewesen wären, diese Mittel selbst zu finanzieren.
Ich möchte hier auch nicht die Sinnhaftigkeit einer Heirat in der Situation besprechen.
Es geht mir darum, dass das FA hier keinen Cent als "außergewöhnliche Belastungen" akzeptiert hat.
Meine Frage ist:
- Warum?
- Hätte ich den Schwiegersohn unterstützen müssen (ich denke, wenn sie vh sind, macht das keinen Unterschied)
- Ist es nicht korrekt gewesen, diese Belastung als "aussergewöhnliche Belastun" zu deklarieren?
- Wie kann ich hier weiter vorgehen, wenn ich gegen den Bescheid Einspruch einlegen sollte?
Ich danke euch für Eure konstruktive Hilfe.