Aussergewöhnliche Belastung - Unterstützung für verh. Tochter

  • Hallo,


    ich habe in meiner Einkommenssteuererklärung für 2010 Ausgaben deklariert, die mir für die Einrichtung für die Wohnung der Tochter entstanden sind (ca. 5700 EUR).
    Der Sachverhalt ist folgender:
    Unsere Tochter arbeitetete in 2010 regulär, also sie hatte in 2010 Einkünfte aus nichtselbsständiger Arbeit. Ihre Jahresbruttoverdienst betrug ca. 23.000 EUR.
    Im Juli 2010 hat sie geheiratet. Ihr "frischer" Ehemann war im ganzen Jahr 2010 studierend und hatte keine Einkünfte. Aufgrund dieser Tatsache habe ich unsere Tochter (eigentlich ja auch den Schiegersohn) dahingehend unterstützt, dass ich Ihnen für ca. 5700 EUR Mobilar gekauft habe (Küche, usw.), da sie selbst nicht in der Lage gewesen wären, diese Mittel selbst zu finanzieren.
    Ich möchte hier auch nicht die Sinnhaftigkeit einer Heirat in der Situation besprechen.
    Es geht mir darum, dass das FA hier keinen Cent als "außergewöhnliche Belastungen" akzeptiert hat.
    Meine Frage ist:
    - Warum?
    - Hätte ich den Schwiegersohn unterstützen müssen (ich denke, wenn sie vh sind, macht das keinen Unterschied)
    - Ist es nicht korrekt gewesen, diese Belastung als "aussergewöhnliche Belastun" zu deklarieren?
    - Wie kann ich hier weiter vorgehen, wenn ich gegen den Bescheid Einspruch einlegen sollte?


    Ich danke euch für Eure konstruktive Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Du hast aber schon einmel auf den Wortlaut der gesetzlichen Fundstelle, dem § 33a Absatz 1 EStG, geschaut? Da geht es zum einen um Unterhaltsaufwendungen, die Möbel nun eigentlich nicht darstellen. Zum anderen sind die eigenen Einkünfte und/oder Bezüge der unterhaltenen Person(en) anzurechnen, die bei Überschreiten zum Abmildern oder gar Wegfall eines Abzugsbetrages führen. Und hinsichtlich Haushaltsgemeinschaft gilt natürlich das Haushaltseinkommen.


    Das Finanzamt hat Dir die Gründe mit Sicherheit auch in den Erläuterungen zum Einkommensteuerbescheid dargelegt. Und die Eintragungen im Steuer-Sparbuch hast Du mit Sicherheit auch nicht zutreffend bzw. aufmerksam genug getätigt, da Dir ansonsten die verschiedenen Angaben zu den im unterstützten Haushalt lebenden Personen und deren Einkünfte/Bezüge aufgefallen wären.

    • Offizieller Beitrag

    Es geht mir darum, dass das FA hier keinen Cent als "außergewöhnliche Belastungen" akzeptiert hat.
    Meine Frage ist:
    - Warum?
    - Hätte ich den Schwiegersohn unterstützen müssen (ich denke, wenn sie vh sind, macht das keinen Unterschied)
    - Ist es nicht korrekt gewesen, diese Belastung als "aussergewöhnliche Belastun" zu deklarieren?
    - Wie kann ich hier weiter vorgehen, wenn ich gegen den Bescheid Einspruch einlegen sollte?


    >>Unterhaltsleistungen nur begrenzt abziehbar<<


    Es muss in den Erläuterungen aufgeführt sein, warum das FA von Ihrer Erklärung abgewichen ist, schauen sie doch dort einmal nach
    Ich denke spontan, die Tochter bzw hier die Eheleute verdienen zuviel, sodass sie seitens des Finanzamts nicht als bedürftig gelten.




    (Edit: und wieder zu langsam...miwe hat alles gesagt )