EÜR / Kostenpauschale bei Schriftstellern / Fehler im Programm?

  • Moin moin an alle,


    gerade bin ich dabei die Steuererklärung für mich und meine Frau zu erstellen. Meine Frau ist Schriftstellerin und könnte den pauschalen Kostenabzug (30% max 2.455,-€) nutzen. Wenn ich diese pauschale nutzen möchte kann ich aber die an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer nicht mehr zusätzlich erfassen. Aus meiner Sicht ist dies ein Fehler im Programm. Diese kann ja nicht als ein pauschaler Kostenblock abgegolten werden, da dann die Unterscheidung in nebenberufliche Tätugkeit als Schriftsteller und hauptberufliche Tätigkeit als Schriftsteller (die max. 2455 gelten für hauptberuflich Tätige) keinen Sinn ergibt. Bei 19% Umsatzsteuer und einer Pauschale von 2.455,- € wären Schriftsteller ab einem Nettogewinn von 13.000,- € nicht durch die Pauschale gefördert, allerdings ja eh Kleinstunternehmer ohne Umsatzsteuerpflicht. Ich wiederhole mich, muss ein Fehler im Programm sein.


    Kann mir jemand sagen an welcher Stelle ich die Umsatzsteuer im Programm erfasse oder an wen ich mich bei Buhl wenden muss?


    Besten Dank im Voraus und Gruß aus Hamburg.

  • Aus meiner Sicht ist dies ein Fehler im Programm.


    Ich nehme an, aber nur aus deiner Sicht.
    Den genauen Sachverhalt teilt dir wahrscheinlich miwe4 mit, mir fehlt der genaue Gesetzestext.
    Bei einer Pauschale (z.B. 0,30 €/km) kannst du auch keine Vorsteuer geltend machen.
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Entweder man wünscht den pauschalen (vereinfachenden) Betriebsausgabenabzug oder man wünscht ihn nicht. Man hat nicht umsonst ein Wahlrecht. Aber das beste aus allen Welten für sich in Anspruch nehmen geht nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Für jeden Unternehmer, der die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und dessen tatsächliche Betriebsausgaben eben nicht 30% der Betriebseinnahmen höchstens 2.455 Euro betragen. Und das sind nicht wenige. Und allen anderen bleibt es unbenommen, die tatsächlichen Betriebsausgaben nachzuweisen. Das ist nun einmal das Wesen einer pauschalierenden Regelung.