Hallo Leidtragende!
Ich habe eine Eigentumswohnung seit dem 01.07.2011 vermietet, der erste Monat war Miet- & Nebenkostenfrei, somit habe ich ab dem 01.08. Einnahmen erzielt
Mir ist klar das ich die Einnahmen in meiner Einkommenssteuererklärung angeben muss, kann ja aber auch in gleicher Weise meine Belastungen geltend machen.
Da ich das Ganze zum ersten mal mache, stellt sich mir die Frage ob ich die unten genannten Kosten auch nur für den Zeitraum der Vermietung geltend machen kann (sprich Aug-Dez)
- Afa- Abschreibung nur anteilig für den Zeitraum der Vermietung? (Zeile 33 der Anlage V)
- Schuldzinsen nur anteilig für den Zeitraum der Vermietung? (Zeile 36 der Anlage V)
- Laufende Betriebskosten nur anteilig für den Zeitraum der Vermietung? (Zeile 46 der Anlage V)
- Hausgeldzahlungen (WEG-Gebühren) nur anteilig für den Zeitraum der Vermietung? (Zeile 49 der Anlage V)
Über Eure Hilfe würde ich mich sehr freuen!!
PS: Ich arbeite mit WISO Steur-Sparbuch 2012
Danke & Gruß
Uli