Rechnungsvorlage nicht rechtskonform wegen fehlendem Nettobetrag?

  • Hallo WISO-Team und Helfer,


    ich möchte nun endlich von Sage umsteigen auf ein neues FiBu-Programm und teste seit zwei Tagen von früh bis spät Mein Büro von WISO.


    Kurz als Hintergrundinformation:
    Ich verkaufe über eBay und habe zu 98% Privatkunden. Alles in Allem bin ich mit dem Händling der Software ganz zufrieden und
    habe auch im Forum viele hilfreiche Beiträge über Paypal-Buchungen,
    eBay-Rechnungen usw. gefunden und angewand.


    Meine Frage:
    Ich schicke meinen Kunden Bruttorechnungen, was auch alles bei WISO wie gewohnt funktioniert. Bei den Rechnungen stehen jedoch nur die Bruttopreise (ist ok), der MwSt-Satz sowie die MwSt (auch ok). Mir fehlt da der Nettobetrag und ich weiß einfach nicht wie ich den sinnvoll einfügen kann. Dieser ist wohl sogar eine Pflichtangabe auf einer Rechnung, weshalb es mich noch mehr verwundert, dass er fehlt.


    Mal zur Veranschaulichung anbei einen Screenshot.


    Vielleicht kann mir jemand helfen und einen Tipp geben wie ich den Nettobetrag in die Bruttorechnung einfügen kann.


    Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus,
    Maja

    • Offizieller Beitrag

    Dieser Nettobertrag ist wohl sogar eine Pflichtangabe auf einer Rechnung, weshalb es mich noch mehr verwundert, dass er fehlt.

    Nettobetrag ist nicht verpflichtend für Endverbraucher, gerade hier soll alles in brutto klar verständlich dargestellt sein. Auf Grundlage deiner pauschalen Aussagen, ist pauschal gesagt, es nicht nötig den Nettobetrag auszuweisen. Jetzt einfach aus der Praxis gesprochen. Vielleicht gibt es Umstände, bei denen es erforderlich wird, aber davon sprichst du hier nicht näher.


    Da sollten sich bitte Besser Informierte dazu äußern, bevor ich weiter gehende Hilfestellung anbiete. Danke

  • Also überall bei Allgemeinen Pflichtangaben der Rechnung steht so ziemlich das selbe: "nach Steuersätzen [...] aufgeschlüsseltes Entgelt". Ich habe keine Unterscheidung zw. Privatperson und Unternehmen gefunden. Ausnahme sind hier wohl nur die Kleinbetragsrechnungen unter 150,-€, wo kein Nettobetrag ausgewiesen werden muss. Eine Quelle die dies zusammenfasst: http://bit.ly/Am4k97


    Ich dachte auch anfangs, dass MB unter und über 150,- Euro unterscheidet, aber das ist nicht der Fall (hab's getestet).


    Generell möchte ich dennoch gern auf der sicheren Seite sein und einen Nettobetrag auf den Bruttorechnungen ausweisen. Gibt es da eine Lösung?


    Liebe Grüße,
    Maja

  • Prinzipiell kann man das doch einstellen, dass auch der Nettopreis angezeigt wird. Geh mal über "Stammdaten > Meine Firma > Einstellungen > Grundeinstellungen > Preisart". Da kannste dann so einstellen, dass es so aussieht in einer Rechnung.

    • Offizieller Beitrag

    Also überall bei Allgemeinen Pflichtangaben der Rechnung steht so ziemlich das selbe: "nach Steuersätzen [...] aufgeschlüsseltes Entgelt". Ich habe keine Unterscheidung zw. Privatperson und Unternehmen gefunden. Ausnahme sind hier wohl nur die Kleinbetragsrechnungen unter 150,-€, wo kein Nettobetrag ausgewiesen werden muss. Eine Quelle die dies zusammenfasst: http://bit.ly/Am4k97

    Es gibt für Privatpersonen keinen Rechtsanspruch auf den Erhalt einer Rechnung- somit auch keinerlei Vorgaben, wie die (sozusagen freiwillig ausgestellte) Rechnung auszusehen hat.


    Ich habe allerdings einen Nettobetrag in meinen MB Rechnungen, ich schätze, dass da irgendwo ein Häkchen fehlt... das ist aber rein spekulativ, ich weiß nicht, wo.... :S

  • @Vulkan: Hallo,


    das mit den Netto-Artikelpreisen habe ich mir auch schon angeschaut. Werde ich bei Servicedienstleistungen auch so verwenden.


    Die eBay-Artikelpreise sind jedoch brutto (werden ja direkt von eBay importiert). Wenn ich die Preise in netto umwandeln und auf der Rechnung netto ausgeben lasse würde, bin ich ganz sicher, dass einige der Käufer total irritiert sein werden. Ich möchte auf jeden Fall gleich von vorherein irgendwelche unnötigen Supportanfragen bzgl. falscher Rechnung vermeiden.


    Liebe Grüße,
    Maja

    • Offizieller Beitrag

    Hallo beetest,
    Du kannst jederzeit die Variable <M_TOTALNET> Nettogesamtbetrag in den Schlußtext setzen und bekommst bei einer Bruttorechnung damit zusätzlich den Nettogesamtbetrag angezeigt.


    Es ist aber keinesfalls, dass MB da nicht auf Höhe der Zeit sei. Man kann auch eine Vorlage sich erstellen lassen mit deinen Vorstellungen.


    Ich habe nicht den Eindruck, daß hier Deine Vermutungen auf irgendeiner sehr fundierten Grundlage stehen, eher als Vermutungen. Auch dein Beitrag zur Kleinbetragsrechnungen bis zu 150 €. Das sieht alles uninformiert, angelesen aus, und ins Blaue hinein geschossen aus. Entschuldige wenn ich es so deutlich formuliere, wir können hier alles diskutieren und abwägen, aber bitte zeig dich von der Seite, die dich echt betrifft und erkundige Dich im Internet, was gebraucht wird und nicht.


    Die Haltung der Anschuldigung anzunehmen, sehe ich in deiner Situation nicht als die zutreffende an.


    Also mit der Variable bist du auf deiner gewünschten sicheren Seite. Und es ist richtig Privatkunden bekommen eine Bruttorechnung, Geschäftskunden eine Nettorechnung plus MWST.


    Ich hoffe dir hilft der Beitrag


    Allen Gute Nacht


    Samm :) :sleeping:

    • Offizieller Beitrag

    Ich wiederhole: Mellodesign Rechnung hat einen Nettobetrag!


    Text bei mir: Auf XXX Euro entfallene Umsatzsteuer XYEuro.



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  • SAMM: Hallo,
    danke für den Hinweis bzgl. der Variable. Dann werde ich dies so in den Schlusstext einfügen und fühle mich auf der sicheren Seite, auch wenn der Nettobetrag eventuell nicht zwingend notwendig ist.
    Viele Grüße,
    Maja