Immobilien

  • Hallo,
    ich habe ein Zweifamilienhaus gekauft, bei dem die obere Wohnung vermietet ist.


    Bei der Steuererklärung Anlage V ist lt. WISO der Verkehrwert des Grund und Bodens anzugeben (diesen habe ich durch die Gemeinde erfahren) sowie der Verkehrswert der Wohn/Nutzfläche.


    Welchen Betrag pro qm gibt man hier ein ? Das Suchen im Internet hat mir nicht wirklich weitergeholfen.


    Danke im Voraus.

    • Offizieller Beitrag

    Welchen Betrag pro qm gibt man hier ein ?

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    Aber ich versuch mal zu erklären, worum es hier geht.


    Sie haben ein Haus gekauft.
    Das darf als anutzbares Wirtschaftsgut abgeschrieben werden.
    Aber nur das Gebäude. Nicht der Boden, der nutzt nicht ab.


    Ansetzen dürfen Sie dann davon nur den Anteil, der auf den vermieteten Anteil entfällt (zB über qm Anteil der Wohnfläche).


    Also nehmen Sie Ihre Anschaffungskosten und ziehen davon gemäß Angaben des Finanzamts den Anschaffungskostenanteil des Bodens ab (und andere Aufwendungen, die nicht abziehbar nicht) und wissen, welcher Betrag der Abschreibung zugrunde gelegt werden kann.


  • Hallo Häschen,


    erstmal vielen Dank für die Nachricht.


    So dachte ich auch, daß man es macht. Es ist nur komisch, daß bei WISO in der Eingabemaske der programmunterstüzten Berechnung hier explizit nach dem qm-Preis der Wohnfläche gefragt wird. WISO errechnet dann autmoatisch den Abschreibungsbetrag.


    Gruss

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde die manuelle Methode vorziehen. Wobei auch die udrchaus programmunterstützt abläuft. Du musst halt nur die Kaufpreisanteile kennen. Und diese müssen natürlich ortsüblich sein und ggf. einem Fremdvergleich standhalten. Bis auf Rundungsdifferenzen kommt dann im Idealfall dasselbe heraus.