Wie beim Anlagengut abschaffen, die dazugehörige Rechnung verknüpfen?

  • Hallo!


    Ich habe folgendes Problem.


    Wenn ich einen Anlagengut abschaffe, kriege ich es nicht hin wie man die Abschaffung mit dazugehörigen Rechnung verknüpfen kann.


    • Ich erstelle eine Rechnung, sie wird wie üblich als "Zahlung erwartet" markiert.
    • In der Kasse erstelle ich eine neue Einnahme > Kategorie: Verkauf von Anlagevermögen > Anlagengut zuordnen > richtige Anlage ausgewählt > Abschaffung buchen. Soweit alles OK.

    Jetzt meine Frage; Wie verknüpfe ich meine vorher erstellte Rechnung zu diesem Buchungsvorgang(Abschaffung buchen). Denn die Rechnung bleibt immer auf Status "Zahlung erwartet".


    Danke


    Gruß :)

    • Offizieller Beitrag

    Ich sehe nicht, daß das über eine Rechnung möglich ist, da die erstellten Rechnungen nur die betrieblichen Erlöskonten anfahren. Auch wenn man einen Artikel anlegt, kann man ein abweichendes Erlöskonto - aber nicht ein Vermögensskonto (>Artikel > Sonstiges > Spezielle Erlöskonten) bebuchen.


    M.E. ist der einzige Weg, lediglich den Zahlungseingang dem Verkauf des Anlagegutes zuzuordnen.

    • Offizieller Beitrag


    An der Anlagengutverknüpfung bin ich gedanklich schon dran- ich muss mich dem noch mal 1-2 Stunden widmen, beim Anlagenverkauf laufen noch ein paar mehr Sachen quer - bislang scheint es wirklich so zu sein, wie Samm schreibt. Ich hatte gestern noch vor, zu testen, ob mal den Anlagenabgang schon beim Schreiben der Rechnung verknüpfen kann, war dann aber so gefangen in der Gefahren (Kinder) abwehr, dass ich nicht mehr dazu gekommen bin- ich schreibe mir das mal für heute nachmittag hinters Ohr. Erstes Zwischenergebnis: es geht nicht.


    Ich empfehle zunächst, die Rechnung manuell auf bezahlt zu setzen und in der Buchung die zugehörige Rechnungsnummer ebenfalls manuell einzufügen.

  • Ich empfehle zunächst, die Rechnung manuell auf bezahlt zu setzen und in der Buchung die zugehörige Rechnungsnummer ebenfalls manuell einzufügen.

    Dadurch entsteht aber eine neue Einnahme entweder in der Kasse oder im Verrechnungskonto.


    Unfassbar, dass es bis heute immer noch keine Lösung dafür gibt???


    Zwanzig neue kostenpflichtige Module eingeführt, aber bei einfacher Buchführung so ein Mangel :cursing:
    :pinch:

  • Die Problematik ist offensichtlich nicht neu. Ziemlich genau vor zwei Jahren war es bereits Thema im Forum. Dann ein Jahr später wurde das Thema noch einmal aufgegriffen. Ganz offensichtlich lässt es sich mit MB nicht so einfach aufzeichnen. Getan hat sich daran schlicht und ergreifend nichts.


    Ironie Beginn "Vermutlich sind die GoB und gesetzliche Änderungen der Grund dafür." Ironie Ende


    http://www.wiso-software.de/forum/index.php?page=Thread&threadID=39818

    • Offizieller Beitrag

    Dadurch entsteht aber eine neue Einnahme entweder in der Kasse oder im Verrechnungskonto.


    Unfassbar, dass es bis heute immer noch keine Lösung dafür gibt???


    Zwanzig neue kostenpflichtige Module eingeführt, aber bei einfacher Buchführung so ein Mangel :cursing:
    :pinch:

    Okay, dann ist das auch keine Lösung und ich nehme meine Worte zurück.


    Ich werde das Thema in den nächsten Tagen mal ein wenig genauer anfassen, vielleicht kann ich da einen schnell durchsetzbaren Ansatz bieten.

  • Mit Hilfe der Manuellen Buchung ist es möglich.
    Die Rechnung wird bei Zahlungseingang zunächst ganz normal zugewiesen. Dann wechselt man in den Bereich der Manuellen Buchung und nimmt die erforderlichen Korrekturbuchungen vor. Es sind also mehrere Arbeitsschritte notwendig, um an das gewünschte Ergebnis zu kommen.

  • Bei dem Lösungsweg bin ich von einem Buchgewinn ausgegangen.


    • Schritt
      Stammdaten -> Finanzbuchhaltung ->Kontenplan berarbeiten die Konten 2310, 2315 und 8820 auf Kontenliste erweitert umstellen.
    • Schritt
      Zahlungen Bank/Kasse: Die Rechnung der Kategorie Zahlung vom Kunden zuordnen.
    • Schritt
      Stammdaten Anlagenverzeichnis und dort bei der betreffende Anlage Abschaffung buchen. Programm-Hinweis ignorieren und Betrag bei Abschaffung merken.
    • Schritt
      Finanzen Manuelle Buchungen aufrufen.
    • Schritt
      I. Korrekturbuchung
      Soll 2310 - Haben 2315 den Betrag den man sich beim 3. Schritt gemerkt hat eintragen.
      II. Korrekturbuchung
      Soll 8400 - Haben 8820 Nettobetrag der Rechnung
    • Schritt
      Ergebnis anhand der Buchhaltungslisten überprüfen.

    Am Besten zunächst in der Demo-Firma durchspielen. Vielleicht kann ja jemand den Lösungsweg verifizieren.


    Seit über zwei Jahren ist dieser Krückstock notwendig, weil Buhl seine Kunden ignoriert, aber die GoB und gesetzliche Regelungen (ich hasse Totschlagargumente) sprechen ja vermutlich gegen eine vernünftige Kategorie "Verkauf von Anlagevermögen". So ist sie schlicht und ergreifend unbrauchbar.

    2 Mal editiert, zuletzt von LEV ()

    • Offizieller Beitrag

    aber die GoB und gesetzliche Regelungen (ich hasse Totschlagargumente) sprechen ja vermutlich gegen eine vernünftige Kategorie "Verkauf von Anlagevermögen". So ist sie schlicht und ergreifend unbrauchbar.


    Nun, ein einmalig genutztes Argument ist wohl kaum Totschlagsargument zu nennen, aber der Vollständigkeit halber möchte ich nochmal meine eigenen Worte hervorheben:


    Zitat

    Ich werde das Thema in den nächsten Tagen mal ein wenig genauer anfassen, vielleicht kann ich da einen schnell durchsetzbaren Ansatz bieten.


    Kann man ignorieren- muss man aber nicht. :whistling:

  • ...


    Kann man ignorieren- muss man aber nicht. :whistling:


    Meine Kritik richtet sich an Buhl, denn diese verwenden das Totschlagargument ständig. Wenn Sie sich diesen Schuh aber anziehen wollen, dann scheint mir die Stellung "Unabhängiger Moderator" doch nicht so unabhängig zu sein, wie der Name es vermuten lässt. Es kann im Übrigen nicht Aufgabe eines Forums sein, die Supportarbeit des Herstellers zu übernehmen. Die von den Usern entwickelten Krückstöcke, sollten kein Dauerzustand sein. Es stimmt schon nachdenklich, wenn ein seit zwei Jahren bekanntes Defizit einer Buchungskategorie anscheinend immer noch nicht angegangen wurde. Der letzte Satz im 4. Beitrag trifft es auf den Punkt.

  • ... Nun, ein einmalig genutztes Argument ist wohl kaum Totschlagsargument zu nennen, aber der Vollständigkeit halber möchte ich nochmal meine eigenen Worte hervorheben:



    Kann man ignorieren- muss man aber nicht. :whistling:


    Nun sind schon ein paar Tage ins Land gegangen...


    Konnten Sie einen schnell durchsetzbaren Ansatz finden?
    Konnten Sie meinen Lösungsvorschlag wenigstens einmal verifizieren?


  • Wer die Worte nicht ignoriert hat, wird zumindest entäuscht sein und wird sie zukünftig ignorieren.

    Wenn ein Lösungsansatz in Aussicht gestellt wird und dieser kann dann nicht geliefert werden, dann sollte man dies auch kommunizieren. Alles andere beschädigt die eigene Glaubwürdigkeit, insbesondere dann, wenn man selbst meint, diese Aussage noch einmal extra hervorheben zu müssen.


    Im Übrigen ist dieser Geschäftsvorfall auch ein gutes Beispiel dafür, wie weit MB noch von dem Grundsatz ordnungsgemäßer Buchführung, und zwar hier dem Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit entfernt ist (http://www.wiso-software.de/forum/index.php?page=Thread&postID=189636#post189636 (letzter Absatz)). Wenn ein Geschäftsvorfall zwei Korrekturbuchungen erfordert, bis er auch in allen Programmbereichen als "erledigt" gekennzeichnet ist, dann hat dies mE wenig mit dem Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit zu tun.

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