Erste Eingaben bei UG Bilanz

  • Ich habe da mal eine ganz doofe Frage.


    Wie erstelle ich bei Wiso Buchhaltung 2012 die Eröffnungsbilanz einer UG?


    Stammeinlage sind 10.000 Euro


    Ich würde jetzt Konto Bank Gegenkonto Saldenvorträge für Sachkonten buchen und danach Konto saldenvorträge für Sachkonten Gegenkonto gezeichnetes Kapital.


    Ist das so richtig?

    • Offizieller Beitrag

    Man kann bei so einer Unternehmesgründung einmal versuchen, logisch ranzugehen.


    Die Passivseite heißt Mittelherkunft: woher kommt das Geld, wer stellt es zur Verfügung (Gesellschaftereinlagen), welche Darlehen werden ggf aufgenommen (langfristige Verbindlichkeiten), welche Rechnungen sind unbezahlt (kurzfristige Verbindlichkeiten).
    Die Aktivseite heißt Mittelverwendung: was wurde gekauft (Waren), wofür ist das Darlehen (Anlagegüter), wo ist das eingelegt Geld jetzt (Kasse, Bank).


    Wenn man am Ende das Gegenkonto der EB werte auf Null hat, dann ist man ganz weit vorne.
    Wenn Sie dann noch einsehen, dass Bilanzierung ohne einen guten Exkurs in Sachen Buchhaltung und Bilanz oder einen Steuerberater nicht klappen kann, dann haben Sie gewonnen, glauben Sie mir!


    Das Geld, was Sie da heute ausgeben, das wird Ihnen nie fehlen!

  • Hallo,


    ich habe mal einen Testdurchlauf gemacht und einige Testbuchungen, so wie sie im Betrieb vorkommen gebucht.


    Es passt jetzt auch alles, alles wird richtig gerechnet etc.
    Jedoch beim Jahresabschluss habe ich das Problem, dass der Gewinn des Vorjahres nich mit übernommen wird, dieser wird mir exakt als Fehlbetrag ausgewiesen im neuen Jahr.


    Kann ich in der Software irgendetwas aktivieren, dass er den Gewinn automatisch mitzieht an Hand der Bilanz oder bedarf dies einer manuellen Buchung?

    • Offizieller Beitrag

    Der Gewinn des Vorjahres muss gemäß ordentlichem Gesellschafterbeschluss verwendet und dann entsprechend gebucht werden.


    Einfach mal so stehen lassen ist falsch!

    • Offizieller Beitrag

    Wozu? 8|


    Das ist eben die Frage. Hier unbedingt auch mit Gesellschaftsrecht befassen, es gilt das GmbHG. Der Jahresabschluss des Vorjahres ist zu ermitteln, festzustellen und über die Verwendung zu befinden.


    DANN wird er evtl. ausgeschüttet, in die Rücklagen eingestellt (ist vermutlich noch verpflichtend, weil UG und nicht vollständig eingezahltes Stammkapital?) oder oder oder.... und DAZU muss dann gebucht werden.


    Bitte bei tiefergehendenhierzu einen Steuerberater fragen, Gesellschaftsrecht ist kein Spielplatz. Es gibt soviele Gesellschaftsformen und soviel Gestaltungsspielraum, dass man da als Laie kaum durchblickt. Ich rede hier nur von der Verwendung NACH Beschlussfassung!

  • Ja mir ging es auch darum, ob ich es erst als Rückstellung buche. Oder direkt per Beschluss im neuen Jahr buchen kann. Sprich, wenn die Gesellschafter am 02.01. beschließen, dass der Gewinn vollständig in dem Unternehmen bleibt dann 9000 an 0860 buchen. Der Gewinn wird ja zum Jahresende ermittelt, soweit auch geschehen in der Bilanzierung.
    Die gestzliche Rücklage habe ich dabei schon berücksichtigt, diese beträgt bei unserer UG 25% vom Jahresüberschuss. Ist ebenfalls ordnungsgemäß gebucht.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Sprich, wenn die Gesellschafter am 02.01. beschließen, dass der Gewinn vollständig in dem Unternehmen bleibt dann 9000 an 0860 buchen.


    Ja, so wird es gemacht.


    Ich bezweifel aber, dass die Gesellschafter am 02.01. schon einen Beschluss über den Gewinn treffen können. Der Beschluss ist erst nach Feststellung des Jahresabschluss' möglich- und der muss dafür auch vorliegen.


    Also kann die Verwendung korrekterweise erst dann erfolgen, wenn der Jahresabschluss der UG fertig, festgestellt, veröffentlicht, eingereicht ist.


    Deshalb werden in der Praxis die Gewinnvorträge erst gebucht, wenn der Vorjahresabschluss erstellt wurde, wie die meisten EB Werte auch. Außer die Salden von Kasse und Bank liegen die korrekten EB Werte erst nach Abschlusserstellung Vorjahr vor. Ich sehe es hier aber nicht als tragisch an, wenn Sie die EB Werte gerne sofort vortragen möchten, dann tun Sie es so- eine spätere Stornierung/ Korrektur ist ja möglich. Oder eben Sie warten, bis der Abschluss 2011 fertig ist- buchen können sie dennoch.

  • Danke für die Antwort. Ich habe nämlich die Problematik, dass ohne die Buchung 9000 an 0860 im Januar des neuen Jahres eine Differenz auf der Passivseite in exakter Höhe des Jahresüberschusses vorliegt. Oder liegt es daran das ich eine Buchung zum Jahresabschluss vergessen habe?


    Danke für die Geduld, ich lasse die Bilanz ohnehin noch von einem Steuerberater überprüfen, bin aber relativ ehrgeizig da auch selbst einen Überblick zu bekommen. Google hilft hier leider auch nicht wirklich zielführend weiter.