Weiterbildungskosten

  • Hallo Leute,
    ich fahr so 3 mal im Monat zu einem Kollegen und pauke mit ihm Lernstoff aus unserer Firma. Da nur sehr wenige Leute bei uns zu Weiterbildungen und Fortbildungen geschickt werden, müssen wir uns das sozusagen selber gegenseitig beibringen, wenn jemand auf schulung weg war. Während der Arbeitszeit ist keine Zeit übrig. Da wir uns jedesmal zu Hause bei ihm oder mir treffen haben wir beide einen Fahrweg von 40 km einfach.
    Kann ich die Km als Weriterbildungs und Fortbildungskosten geltend machen? Was brauch ich alles dazu.

  • Hallo Wolfgang


    Hier habe ich was für dich entdeckt:
    1. Private Arbeitsgemeinschaften. Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand zu der Fortbildung dienenden Lernarbeitsgemeinschaft sind nach Dienstreisegrundsätzen grds. berücksichtigungsfähig (FG Münster 18. 10. 78 EFG 1979, 223 rkr.; FG Berlin 3. 2. 82 EFG 1982, 513 rkr.; FG Köln 28. 10. 93 EFG 1994, 290 rkr.; FG D'dorf 12. 4. 94 EFG 1994, 648 rkr.), es sei denn, daß eine private Mitveranlassung - etwa im Hinblick auf deren Dauer - nicht ausgeschlossen werden kann (FG Münster 23. 6. 94 EFG 1995, 7 rkr.). Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an, wobei eine Zeugenvernehmung zum Inhalt und Ablauf der Arbeitsgemeinschaft bedeutsam sein kann (BFH 5. 3. 93 BFH/NV 1993, 533; BFH 20. 9. 96 BFH/NV 1997, 349).


    Pro gefahrenen Km kannst du also 0,58 DM ansetzen. Nicht zu vergessen ist u.U. auch ein Verpflegungsmehraufwand.


    Viel Glück

  • Hallo Leute,


    ich habe in den letzten vier Jahren eine Weiterbildung zum staatl. geprüften Techniker absolviert.
    Die vergangenen zwei Jahre wurde das vom Finanzamt als Weiterbildung anerkannt. Mit dem Steuerbescheid für 2001 war das nicht mehr der Fall. Hier wurde die Maßnahme als Ausbildung eingestuft, was meine Möglichkeiten Kosten abzusetzen erheblich schmälerte.


    Das Finanzamt gab als Grund hierfür an, dass ein staatlicher Abschluss als Ausbildung anzusehen ist. Obwohl ich schon vorher den gleichen Beruf ausübte und meine Kenntnisse dadurch vedrtiefte.

    Darauf hin informierte ich mich und fand einige Urteile, in denen der Unterschied zwischen Aus- und Weiterbildung klar definiert war und erhob Einspruch gegen den Bescheid.


    Es wurde mir vom Finanzamt schriftlich empfohlen, den Einspruch zurückzunehmen.


    Wer hat Erfahrungen auf diesem Gebiet gesammelt und kann mir weiterhelfen?


    Vielen Dank im Voraus.