Tablet / Handy Werbungskosten oder Weiterbildungskosten?

  • Hallo,
    mache gerade eine beruflich veranlasste Weiterbildung zum Meister. Deshalb habe ich mir ein Tablet gekauft. Das nutze ich für Mitschriften und Recherche ...
    Dann benötige ein ein Handy zur Abstimmung mit meinen Kommunitonen für die Lerngruppe oder Terminverschiebungen vom Unterricht u.s.w.


    Kann ich Handy und Laptop zumindest teilweise als Weiterbildungskosten im Anschaffungsjahr ansetzen oder muss ich die als "normale" Werbungskosten angeben und wenn die Anschaffungskosten über 410 EUR netto liegen über mehrere Jahre abschreiben?


    Besten Dank für eire Hilfe!

  • wenn Kosten über 410,-- + 19%, dann AfA, wenn darunter sofort abzugsfähig. Oder Bei AK bis 1000,-- als GWG-Sammelposten: pro Jahr 20%!


    Ob Sie die Ausgaben als Weiterbildung bezeichnen oder als "normale" WK ist steuerlich egal.


    Lia

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde erst einmal die nahezu ausschließliche berufliche Nutzung beider Geräte in Frage stellen. Das Handy dürfte mit der Begründung auf gar keinen Fall anzuerkennen sein. Im Übrigen haben heutzutage auch diverse preiswerte Tablets die Möglichkeit der Installation einer Sim-Card zum Telefonieren. Beim Tablet selber würde ich eine nahezu ausschließlich berufliche Nutzung in Frage stellen, denn so ein gerät gehört ja fast schon zu jedem Haushalt. Also zusammengefasst, Handy gar nicht und Tablet mit entsprechender Begründung allenfalls 50%.

  • ich habe damals das Tablet über drei Jahre zu je einem 1/3 abgesetzt.

    Dann hast du ein sehr großzügiges Finanzamt. Oder du konntest nachweisen, dass hier keine Privatnutzung vorliegt, was aber der allgemeinen Lebenserfahrung widerspricht (siehe Erläuterungen von miwe4).

  • Ich habe damals die Bestätigung der Weiterbildung beigefügt. Ich sehe das auch so, dass die Beweispflicht nicht bei mir liegt. Das FA soll erstmal beweisen dass es nur privat genutzt wird. Außerdem wurde es ja auch für die Weiterbildung verwendet. Ich hab damals auch beim FA angerufen und die haben mich nett beraten.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe damals die Bestätigung der Weiterbildung beigefügt. Ich sehe das auch so, dass die Beweispflicht nicht bei mir liegt. Das FA soll erstmal beweisen dass es nur privat genutzt wird.

    Da irrst Du Dich aber gewaltig. Nach der AO liegt die Beweislast bei steuermindernden Sachverhalten zweifelsfrei ausschließlich bei Dir.

    Außerdem wurde es ja auch für die Weiterbildung verwendet.

    Was durch geeignete Nachweise zu belegen bzw. glaubhaft zu machen ist. Die allgemeine Lebenserfahrung spricht heutzutage erst einmal dagegen. Womit wir wieder bei o.g. Punkt sind.

  • Hallo,


    erst Mal vielen Dank für die Antworten.
    Mir ist natürlich klar, das ich mir kein Handy und ein Tablet kaufen kann und das zu 100 % beim Finanzamt angeben kann! Das habe ich nicht vor. Für mich ist der Ansatz von max. 50 % realistisch.


    Mir ging es bei meiner Frage einfach darum, ob ich bei Wert über 410 EUR netto als Arbeitsmittel abschreiben muss oder den Fortbildungskosten als Arbeitsmaterial oder ähnlich im Anschaffungsjahr geltend machen kann.


    Werd dann mal beim FA nachfragen.

  • Nochmal ... es geht NICHT darum, wie viel ich ansetze ob 10 % oder 50 % .. darum geht es mir NICHT! Davon abgesehen habe ich "max. 50 %" geschrieben ... !!!


    Meine Frage war eine andere.

  • Mir ging es bei meiner Frage einfach darum, ob ich bei Wert über 410 EUR netto als Arbeitsmittel abschreiben muss oder den Fortbildungskosten als Arbeitsmaterial oder ähnlich im Anschaffungsjahr geltend machen kann.

    Über 410 € ist es ein über die Nutzungsdauer abzuschreibendes Wirtschaftsgut (Tablet in der Regel 3 Jahre), daher ist auch ein Sammelposten (bis 1.000 €) nicht empfehlenswert, da 5 Jahre abzuschreiben.
    Wobei du beachten musst, als Privatperson kannst du keine Vorsteuer geltend machen, daher ist die GWG-Grenze 487,90 €.

  • Vielen Dank für die Antwort ... jetzt weiß ich Bescheid :)


    ... mehr wollte ich doch gar nicht wissen ...


    Schönes Wochenende noch und eine gute Zeit ... ;)