Angestellter Arzt mit nicht-ärztlicher Nebentätigkeit

  • Guten Tag zusammen.


    Ich bin als Arzt in einer Klinik angestellt und verdiene nebenher sowohl mit medizinischen Ausbildungen und Vorträgen als auch mit Notdiensten Geld.


    Notdienste zählen definitionsgemäß zur "Ausübung des Heilberufs" und deren Umsätze sind freiberuflich umsatzsteuerfrei.


    Da Ausbildungen und Vorträge aber definitionsgemäß NICHT zur klassischen "ärztlichen Tätigkeit" mit "Ausübung des Heilberufs" gehören, sind sie demnach auch NICHT umsatzsteuerfrei.


    Verstehe ich das richtig, dass diese Ausbildungs-/Vortrags-Umsätze also für Freiberufler (Katalogberuf Arzt) dann ganz regulär zu den "Betriebseinnahmen - zum allgemeinen Steuersatz (19%)" zu zählen sind und getrennt von den (umsatzsteuerfreien) Notdiensteinnahmen ausgewiesen werden müssen?


    Liebe Grüße, Rainer

    • Offizieller Beitrag

    Verstehe ich das richtig, dass diese Ausbildungs-/Vortrags-Umsätze also für Freiberufler (Katalogberuf Arzt) dann ganz regulär zu den "Betriebseinnahmen - zum allgemeinen Steuersatz (19%)" zu zählen sind und getrennt von den (umsatzsteuerfreien) Notdiensteinnahmen ausgewiesen werden müssen?

    Würde ich auf Anhieb so sagen. Man müsste dann natürlich noch über die Anwendung der Kleinunternehmerregelung des § 19 Absatz 1 UStG nachdenken.

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde sogar vermuten dass hier zwei Einnahmen- Überschuss- Rechnungen erstellt werden müssen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde sogar vermuten dass hier zwei Einnahmen- Überschuss- Rechnungen erstellt werden müssen.

    M.E. nicht zwingend. Kommt ja auf seine Ermittlung der Betriebsausgaben an.