Alles anzeigenHallo Zusammen!
Auch mich "nervt" der Punkt 20 der Verpflegungspauschale. Leider ist es meine erste Steuererklärung, deswegen muss ich doch mal nachfragen.
Vorweg: Ich habe ca. 2 Stunden die Forensuche genutzt und Threads gelesen, aber ganz geholfen hat es noch nicht - daher muss ich doch einen Thread öffnen, verzeiht mir bitte
Ich habe in meiner Bescheiningung vom AG 1154€ im Jahre 2014 unter Punkt 20 aufgeführt.
Gebe ich diese in Wiso ein, bekomme ich die Meldung es als Aufwand zu erfassen da es sonst versteuert wird.
Hier komme ich zu Frage 1 zum Verständnis: Wenn es sich um eine Steuerfreie Pauschale handelt, warum wird der Betrag dann in der Software in erster Instanz versteuert?
Frage 2 wäre, wie ich das ganze richtig angebe. Ich arbeite im Kundendienst und erhalte die 12€ Täglich, wenn ich meine Büro früh verlasse und damit auf die 8 Stunden komme.
Im Wiso kann ich die Zahl aber nicht manuell absetzen, sondern nur die Tage eingeben. Da 1154€ aber nicht durch 12 teilbar sind, da ich vereinzelt auch Mahlzeiten erhielt welche von der Pauschale abgezogen wurden, ist mir nun nicht klar wie ich es genau erfasse?
Die 90 Tage im Screen sind nur eine Beispielzahl.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Hallo,
zu Frage 1: steuerfrei darf nur erstattet werden, wenn entsprechende Aufwendungen des AN vorliegen. Sonst handelt es sich um zu versteuerndes Gehalt.
zu Frage 2: du must die Kürzungen entprechend eintragen. Da hilft nur tageweiser Eintrag, denn du musst ja nachweisen, dass du ausserhalb tätig warst. Und dies ist nur durch Angabe der Reisezeile und der entsprechenden Dauer möglich.
nesciens