Lohnsteuerbescheinigung Zeile 20 - steuerfreie Verpflegungszuschüsse - Verpflegungsmehraufwand - steuerfreie Erstattungen Arbeitgeber

  • Hallo zusammen,


    auch auf die Gefahr hin dass diese Frage hier schon mal gestellt wurde. Ich bin bei einer Leiharbeitsfirma angestellt und im Rahmen dessen das ganze Jahr über auswärts tätig. Im letzten Jahr habe ich für einen Zeitraum von 3 Monaten die Verpflegungsmehraufwendungen (12 bzw. 24€/Tag) steuerfrei erstattet bekommen. Für den Rest des Jahres wurden mir diese Aufwendungen auf das zu versteuernde Einkommen drauf gerechnet und ich habe es jeden Monat versteuert.


    Nun zu meiner Frage:
    Unter Pkt. 20 der Lohnsteuerbescheinigung taucht nun der steuerfreie Anteil auf. Dadurch ergibt sich bei mir in WISO eine doch für mich unangenehme Nachzahlung. Das versteh ich aber nicht ganz, denn wieso ist es erst steuerfrei wenn man dieses Geld dann in der Steuererklärung doch versteuern muss? Oder muss ich irgendwas gegenrechnen? Fahrten und Unterkunft bekomme ich komplett vom AG erstattet. Muss ich die Dienstreisen komplett erklären? Oder nur für den 3-monatigen Zeitraum in dem die Verpflegungsmehraufwendungen steuerfrei gezahlt wurden? Müsste ich dann die Tagessätze (12 bzw. 24€) als Kosten angeben?


    Vielen Dank schon mal.


    Das ist aber jetzt hier schon mehrfach erörtert worden. Einfach mal die Suchfunktion beutzen.


    Zusammenfassung zu deinem Problem.......
    ......Du musst die Berechtigung der gezahlten Beträge im Rahmen deiner Auswärtstätigkeit nachweisen mit Belegen und usw. und auch lückenlos eintragen. Dadurch, und nur dann,werden deine Aufwendungen dann wieder steuerfrei gestellt.


    MfG Günter


    "steuerfrei" in dem Zusammenhang heißt auch nicht, dass die gezahlte Erstattung nicht versteuert werden müsste, sondern dass die erstatteten Beträge nicht bereits vom Arbeitgeber versteuert wurden. Quasi "steuerfrei" = "Brutto".


    Wie Günter bereits schrieb, musst Du die Ausgaben für die Auswärtstätigkeit komplett eintragen und nachweisen.


    Du mußt nur den Betrag, der in Zeile 20 lt. LSt.Besch. eingetragen wird,
    in den WBK unter Reisekosten - Schnellerfassung - Verpfl.Mehraufw. /Ausland (!) - in einer Summe dagegensetzen.


    Bei den Einträgen lt. LSt.Bescheinigung / Zeile 20 weißt WISO auch darauf hin. - MfG


    WBK unter Reisekosten - Schnellerfassung - Verpfl.Mehraufw. /Ausland (!) - in einer Summe dagegensetzen.



    ...eben nicht, damit wäre der Steuerhinterziehung nämlich Tür und Tor geöffnet.
    Der AG setzt einen gewissen Betrag ohne Belege steuerfrei und du setzt diesen Betrag wiederum ohne Belege einfach dagegen. :) ...so geht es nicht.


    Du musst deine dir entstandenen Kosten mit Belegen und Aufstellungen nachweisen.


    MfG Günter


    Zusammenfassung zu deinem Problem.......
    ......Du musst die Berechtigung der gezahlten Beträge im Rahmen deiner Auswärtstätigkeit nachweisen mit Belegen und usw. und auch lückenlos eintragen. Dadurch, und nur dann,werden deine Aufwendungen dann wieder steuerfrei gestellt.

    Vielen Dank für die schnellen Antworten. Was heißt genau Berechtigung der gezahlten Beträge nachweisen? Reicht der Nachweis dass ich überhaupt auswärts tätig war? Oder kann ich als Reisekosten die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen (12 bzw 24€ pro Tag) angeben.


    Reicht der Nachweis dass ich überhaupt auswärts tätig war? Oder kann ich als Reisekosten die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen (12 bzw 24€ pro Tag) angeben.


    Beides zusammen, am besten wird so etwas durch ein Fahrtenbuch oder Kopien der Stundenzettel usw. belegt.
    Irgendeinen Nachweis musst du schon führen.
    MfG Günter


    Der Gesetzgeber fordert diesen Ausweis gem. § 41 b Abs.1 Satz 10 EStG seit 2004. Zunächst mussten die hier gekennzeichneten steuerfrei erstatteten RK auch nicht einmal in der EkSt.erklärung vermerkt werden. Das hat sich durch elektronische Erfassungen, Elster etc. geändert .....

    ...eben nicht, damit wäre der Steuerhinterziehung nämlich Tür und Tor geöffnet.

    ?( Was wird denn hier den AG unterstellt :?:
    Beim Eintrag in Zeile 20 handelt es sich um sämtliche und ausschließlich steuerfrei erstattete RK die im Jahr zur Auszahlung kamen - der AG prüft die RK und erstattet doch nicht ohne Belege!

    Du musst deine dir entstandenen Kosten mit Belegen und Aufstellungen nachweisen.

    Meine Belege liegen nach RK-Abrechnung beim AG (s.o)
    ...... und ich frage mich nun auch, warum das WISO-Programm eine Schnellerfassung anbietet?????


    ...... und ich frage mich nun auch, warum das WISO-Programm eine Schnellerfassung anbietet?????

    Wenn der AG eine Bescheinigung ausstellt, auf der die Tage gestaffelt nach ab 8, über 14 und 24 Stunden sind, dann macht die Schnellerfassung zur Vereinfachung natürlich Sinn!


    Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.


    Ich werde jetzt einfach eine Aufstellung in Excel machen an welchen Tagen ich wie lange auswärts tätig war und diese sozusagen als Beleg beifügen. Mal sehn ob es anerkannt wird.

  • Hallo,


    ich habe von meinem Arbeitgeber steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit erhalten. Diese habe ich auch im Wiso-Programm in Zeile 20 eingetragen.


    Bei der Steuerberechnung zeigt mir Wiso diese Beträge aber als "steuerpflichtige Arbeitgebererstattungen" an und erhöht die Steuerabgabe entsprechend. Wiese wird es nicht als steuerfreie Zahlung erkannt?


    Könnt Ihr mir bitte weiterhelfen.


    VG

    2 Mal editiert, zuletzt von miwe4 () aus folgendem Grund: Überschrift konkretisiert und zusammengefasst

  • Hallo,


    ich habe das Problem, dass ich meine steuerfreien Verpflegungszuschüsse gar nicht angeben kann. Suche ich falsch? Hab die Software neu aufgespielt und die Updates drauf geladen. Vorher konnte ich die Zuschüsse bei der jeweiligen Auswärtstätigkeit angeben. Jetzt fehlt das Feld völlig ...


    Hat jemand dasselbe Problem?


    Gruß


    RJD2

    • Offizieller Beitrag


    Welche Software nutzt Du?

  • Steuer-Sparbuch 2012 - Windows. Es geht um die Schnellerfassung. Im Januar konnte ich die steuerfreien Zuschüsse noch angeben. Hatte die Software heute neu installiert, da ich die Steuererklärung nicht mit ELSTER schicken konnte. Es gab irgendein Problem mit den PKV-Beiträgen meiner Frau, die ich gemeinsam angeben sollte (siehe Thread Anlage VOR).


    Jetzt kann ich die Zuschüsse anscheinend nur noch in der detaillierten Fassung eingeben. Das ist bei einer zweistelligen Zahl von Dienstreisen sehr mühsam ...

    • Offizieller Beitrag

    Steuer-Sparbuch 2012 - Windows. Es geht um die Schnellerfassung.

    Dann hast Du ja an anderer Stelle den richtigen Thread mittlerweile gefunden, in dem ich erläutert habe, dass in diesem Fall zwingend die detaillierte Erfassung genutzt werden muss.


    Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zu Verpflegungsmehraufwendungen bei Schnellerfassung

    • Offizieller Beitrag

    In der Maske Lohnsteuerbescheinigung in das Kästchen zum Text "16 bis 21 der Lohnsteuerbescheinigung anzeigen" mit dem Mauszeiger ein Kreuzchen setzen.

    Sein Arbeitgeber bescheinigt dies nicht auf der Lohnsteuerkarte, wie er in einem anderen Thread schreibt. Dann bleibt ihm nur die detaillierte Erfassung der Auswärtstätigkeiten.

  • Hallo zusammen,


    ich hätte da mal ne Frage.....


    Also, ich bin oft im Außendienst unterwegs und mein AG zahlt mir die Reisekosten. Aber eben nicht den vollen Satz. Die Differenz wollte ich jetzt bei der Steuer geltend machen.


    Hab dann auch alles eingetragen bei den "Reisekosten" - "Schnellerfassung" - Hab da die tatsächlichen Tage eingestellt. Jetzt muss ich aber noch die Erstattung das AG irgendwo eintragen. Hat jemand ne Ahnung wo ich das machen kann?


    Arbeite mit WISO Sparbuch 2012


    Vielen lieben Dank

    2 Mal editiert, zuletzt von miwe4 () aus folgendem Grund: Formatierung + Überschrift

    • Offizieller Beitrag

    Hab dann auch alles eingetragen bei den "Reisekosten" - "Schnellerfassung" - Hab da die tatsächlichen Tage eingestellt. Jetzt muss ich aber noch die Erstattung das AG irgendwo eintragen. Hat jemand ne Ahnung wo ich das machen kann?

    Das müßte doch in der Lohnsteuerkarte ausgewiesen sein.

    • Offizieller Beitrag

    is es aber nicht, kann ich jetzt bei Punkt 20 in der Lohnjahresbescheinigung einfach den gezahlten Betrag eintragen? Eine Bescheinigung vom AG hab ich ja.

    Und genau dies geht nicht, weil die Daten der zu erfassenden Lohnsteuerbescheinigung mit den im elektronischen Datenaustausch durch den Arbeitgeber an die Finanzverwaltung übermittellten Daten übereinstimmen muss.


    Dadurch, dass ein und dasselbe Thema durch mehrere User eingestellt wird, macht man das Forum nicht übresichtlicher. Deshalb schiebe ich das mal zusammen.


    Bitte künftig die Forensuchfunktion nutzen.

  • Hallo,


    ich bin grade dabei meine Steuererklärung für 2011 zu schreiben und komme an einem Punkt nicht weiter:


    Ich kann meine tägliche Fahrt zur Arbeit steuerlich absetzen. Es geht hier um "Reisekosten für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten". Mein Arbeitgeber bezahlt mir hier pro km 20 Cent, die ich steuerfrei ausbezahlt bekomme. Steuerlich absetzen kann ich eigentlich 30 Cent. Meine Frage ist jetzt wie ich die Differenz von 10 Cent in der WISO-Software korrekt angebe.


    Ich kann im System nur die 30 Cent angeben, es gibt keine Möglichkeit hier einen eigenen Betrag anzugeben. Gleichzeitig kenne ich aber die Fahrtkosten, die mir mein Arbeitgeber bereits steuerfrei ausbezahlt hat. Die sind in der Lohnsteuerbescheinigung unter 35. Stfr. Fahrtkosten bei Auswärtstätigkeit.


    Wie kann ich diese beiden Punkte vereinen?

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe mal direkt zur Lösung verschoben. Bitte künftig auch mal die Forensuchfunktion nutzen und ähnliche Themen vollständig durchlesen.

  • Für mich ist die Thematik noch nicht ganz geklärt. Ich will ja keine Steuerhinterziehung machen und bin deshalb etwas vorsichtig mit dem WISO.


    1. Ich kann auch in der detaillierten Fahrkostenerfassung nur die 30 Cent angeben. Ist das korrekt so, obwohl ich eigentlich nur 10 Cent absetzen kann?
    2. Und wo gebe ich dann die bereits erhaltenen steuerfreien Fahrkosten an? Wie geschildert sind die in meiner Lohnsteuererklärung auf Pos. 35. aufgelistet.


    3. Läuft das bei den Verpflegungszuschüssen genauso? Also obwohl ich die steuerfrei ausbezahlt bekommen habe, muss ich die trotzdem nochmal angeben und von der Steuer absetzen? Das entnehme ich den bisherigen Antworten, wäre aber doppelt abgesetzt!

    • Offizieller Beitrag

    2. Und wo gebe ich dann die bereits erhaltenen steuerfreien Fahrkosten an? Wie geschildert sind die in meiner Lohnsteuererklärung auf Pos. 35. aufgelistet.

    Mit ein bisschen mehr Ruhe und Zeit wäre vielleicht auch die Übersicht besser.

  • Hallo,


    ich möchte gerne den Punkt noch einmal aufgreifen, warum WISO die steueerfreien Verpflegungszuschüsse als Einnahmen verwendet und den Anwender zwingt alle Reisekosten zu erfassen. Mein Arbeitgeber zahlt mir die vollen Reisekosten, weshalb sich steuerlich aus meiner Sicht keine Auswirkungen ergeben. Bisher hat das Finanzamt von mir auch nicht verlangt alle Reisekosten nachzuweisen.


    Gibt es eine einfache Methode die Erfassung aller Reisekosten zu zu umgehen? Oder erwartet das Finanzamt normalerweise eine deteillierte Aufstellung alle Reisetätigkeiten?


    Danke für jeden Tip.