Hallo zusammen,
auch auf die Gefahr hin dass diese Frage hier schon mal gestellt wurde. Ich bin bei einer Leiharbeitsfirma angestellt und im Rahmen dessen das ganze Jahr über auswärts tätig. Im letzten Jahr habe ich für einen Zeitraum von 3 Monaten die Verpflegungsmehraufwendungen (12 bzw. 24€/Tag) steuerfrei erstattet bekommen. Für den Rest des Jahres wurden mir diese Aufwendungen auf das zu versteuernde Einkommen drauf gerechnet und ich habe es jeden Monat versteuert.
Nun zu meiner Frage:
Unter Pkt. 20 der Lohnsteuerbescheinigung taucht nun der steuerfreie Anteil auf. Dadurch ergibt sich bei mir in WISO eine doch für mich unangenehme Nachzahlung. Das versteh ich aber nicht ganz, denn wieso ist es erst steuerfrei wenn man dieses Geld dann in der Steuererklärung doch versteuern muss? Oder muss ich irgendwas gegenrechnen? Fahrten und Unterkunft bekomme ich komplett vom AG erstattet. Muss ich die Dienstreisen komplett erklären? Oder nur für den 3-monatigen Zeitraum in dem die Verpflegungsmehraufwendungen steuerfrei gezahlt wurden? Müsste ich dann die Tagessätze (12 bzw. 24€) als Kosten angeben?
Vielen Dank schon mal.
Das ist aber jetzt hier schon mehrfach erörtert worden. Einfach mal die Suchfunktion beutzen.
Zusammenfassung zu deinem Problem.......
......Du musst die Berechtigung der gezahlten Beträge im Rahmen deiner Auswärtstätigkeit nachweisen mit Belegen und usw. und auch lückenlos eintragen. Dadurch, und nur dann,werden deine Aufwendungen dann wieder steuerfrei gestellt.
MfG Günter
"steuerfrei" in dem Zusammenhang heißt auch nicht, dass die gezahlte Erstattung nicht versteuert werden müsste, sondern dass die erstatteten Beträge nicht bereits vom Arbeitgeber versteuert wurden. Quasi "steuerfrei" = "Brutto".
Wie Günter bereits schrieb, musst Du die Ausgaben für die Auswärtstätigkeit komplett eintragen und nachweisen.
Du mußt nur den Betrag, der in Zeile 20 lt. LSt.Besch. eingetragen wird,
in den WBK unter Reisekosten - Schnellerfassung - Verpfl.Mehraufw. /Ausland (!) - in einer Summe dagegensetzen.
Bei den Einträgen lt. LSt.Bescheinigung / Zeile 20 weißt WISO auch darauf hin. - MfG
WBK unter Reisekosten - Schnellerfassung - Verpfl.Mehraufw. /Ausland (!) - in einer Summe dagegensetzen.
...eben nicht, damit wäre der Steuerhinterziehung nämlich Tür und Tor geöffnet.
Der AG setzt einen gewissen Betrag ohne Belege steuerfrei und du setzt diesen Betrag wiederum ohne Belege einfach dagegen. ...so geht es nicht.
Du musst deine dir entstandenen Kosten mit Belegen und Aufstellungen nachweisen.
MfG Günter
Zusammenfassung zu deinem Problem.......
......Du musst die Berechtigung der gezahlten Beträge im Rahmen deiner Auswärtstätigkeit nachweisen mit Belegen und usw. und auch lückenlos eintragen. Dadurch, und nur dann,werden deine Aufwendungen dann wieder steuerfrei gestellt.
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Was heißt genau Berechtigung der gezahlten Beträge nachweisen? Reicht der Nachweis dass ich überhaupt auswärts tätig war? Oder kann ich als Reisekosten die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen (12 bzw 24€ pro Tag) angeben.
Reicht der Nachweis dass ich überhaupt auswärts tätig war? Oder kann ich als Reisekosten die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen (12 bzw 24€ pro Tag) angeben.
Beides zusammen, am besten wird so etwas durch ein Fahrtenbuch oder Kopien der Stundenzettel usw. belegt.
Irgendeinen Nachweis musst du schon führen.
MfG Günter
Der Gesetzgeber fordert diesen Ausweis gem. § 41 b Abs.1 Satz 10 EStG seit 2004. Zunächst mussten die hier gekennzeichneten steuerfrei erstatteten RK auch nicht einmal in der EkSt.erklärung vermerkt werden. Das hat sich durch elektronische Erfassungen, Elster etc. geändert .....
...eben nicht, damit wäre der Steuerhinterziehung nämlich Tür und Tor geöffnet.
Was wird denn hier den AG unterstellt
Beim Eintrag in Zeile 20 handelt es sich um sämtliche und ausschließlich steuerfrei erstattete RK die im Jahr zur Auszahlung kamen - der AG prüft die RK und erstattet doch nicht ohne Belege!
Du musst deine dir entstandenen Kosten mit Belegen und Aufstellungen nachweisen.
Meine Belege liegen nach RK-Abrechnung beim AG (s.o)
...... und ich frage mich nun auch, warum das WISO-Programm eine Schnellerfassung anbietet?????
...... und ich frage mich nun auch, warum das WISO-Programm eine Schnellerfassung anbietet?????
Wenn der AG eine Bescheinigung ausstellt, auf der die Tage gestaffelt nach ab 8, über 14 und 24 Stunden sind, dann macht die Schnellerfassung zur Vereinfachung natürlich Sinn!
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Ich werde jetzt einfach eine Aufstellung in Excel machen an welchen Tagen ich wie lange auswärts tätig war und diese sozusagen als Beleg beifügen. Mal sehn ob es anerkannt wird.