Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu den Kosten der Wohnungssuche bei berufsbedingten Umzügen. Die Forumssuche hat mich nicht wirklich voran gebracht.
Im Steuersparbuch kann man nur die erste Fahrt zu Wohnungssuche angeben. Bedeutet das jetzt, dass man die weiteren Fahrten zur Wohnungssuche (man findet ja nicht gleich am ersten Tag bzw. bei der ersten Reise eine passende Wohnung) steuerlich nicht geltend machen kann? Wenn ja, wo wird das denn genau geregelt?
Bei mir wären es ca. 8 verschiedene Besichtigungen, die alle unabhängig voneinander an verschiedenen Tagen durchgeführt wurden und auch durch entsprechende Belege nachgewiesen werden könnten.
MFG